zum Hauptinhalt

Brand in der Seestraße: Feuer war Mordversuch

Ein 61-Jähriger ist nach einem Brandanschlag in der Weddinger Seestraße zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Täter hat das Feuer in einem Wohnhaus aus Ärger über Vermieter gelegt.

Der nächtliche Brandanschlag, den Horst P. in einem Mehrfamilienhaus in der Weddinger Seestraße verübt hatte, war aus Sicht des Gerichts ein Mordversuch. Gegen den 61-Jährigen erging am Dienstag eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. „Das war kein Akt der Verzweiflung“, hieß es im Urteil. Die Tat sei eher Ausdruck der „übersteigerten Ich-Bezogenheit“.

Der arbeitslose Drucker hatte knapp 20 Liter Benzin im Vorderhaus und an den drei Aufgängen des Seitenflügels vergossen. Maßloser Ärger trieb ihn. Ihm stand die Zwangsräumung wegen Mietrückständen bevor. Verbohrt hatte Horst P. in den Monaten zuvor angebotene Hilfen vom Bezirksamt ausgeschlagen. Aus seiner Sicht waren die geforderten Heizkosten für seine 52 Quadratmeter große Wohnung hoch. „Ich will mein Recht, ich hatte keine andere Wahl“, schimpfte der Brandstifter auch im Prozess.

Am 19. Januar gegen drei Uhr legte er Feuer in dem fünfgeschossigen Haus. Die meisten der 120 Mieter schliefen, als er sich rächen wollte. „Er wollte es dem Vermieter zeigen, es war ihm egal, ob Menschen zu Tode kommen“, sagte der Richter. Das aber hatte der ansonsten geständige P. bestritten. Nach seiner Version hatte er „alles unter Kontrolle“. Ihm sei es nur darum gegangen, auf sich und seinen erbitterten Mietstreit aufmerksam zu machen. Seine Verteidigerin forderte eine milde Bewährungsstrafe.

„Sie hatten gar nichts unter Kontrolle, es war dem Zufall überlassen, in welchem Umfang sich das Feuer ausbreitet“, hielt der Richter dem Brandstifter vor. Mieter hatten Qualm im Treppenhaus bemerkt und die Feuerwehr alarmiert. In den vier Aufgängen war zum Teil erheblicher Sachschaden entstanden. Es kann nur von Glück gesprochen werden, dass es bei einem Verletzten blieb, der wegen einer leichten Rauchvergiftung behandelt werden musste.

Auf ein höchstmögliches Urteil hatte der Staatsanwalt plädiert: lebenslange Haft wegen Mordversuchs und Brandstiftung. Da jedoch kein Mensch in einer konkreten Todesgefahr war, blieb das Gericht weit darunter.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false