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Die Entscheidung ist gefallen: Marko Steidel wird kein Apfelkönig.

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Brandenburg: Apfelkönig-Streit vor Amtsgericht

Marko Steidel klagte gegen den örtlichen Tourismusverein und die Apfelkönigin. Sein Vorwurf: Wahlmanipulation. Doch die Klage wird abgewiesen.

Sein Traum vom Leben als Apfelkönig in der brandenburgischen Kleinstadt Guben ist für Marko Steidel einmal mehr geplatzt. Der 42-Jährige hatte alles darangesetzt, trotz seiner Niederlage bei der Wahl im Herbst 2016, doch noch gekrönt zu werden. „Man kommt rum“, hatte er kürzlich seine Motivation für das Ehrenamt beschrieben. In einem kleinen Verhandlungssaal des Amtsgerichts Cottbus in Guben werden seine Pläne am Donnerstag durchkreuzt: Seine Klage gegen den örtlichen Tourismusverein und die Apfelkönigin wird abgewiesen. Wahlmanipulation, lautete Steidels Vorwurf, aber der Richter stellt fest: „Es war ja eine bloße Vermutung.“ Die amtierende Apfelkönigin Antonia Lieske bleibt im Amt.

Keinen ehrenamtlichen Titel für Steidel

Für den gescheiterten Kandidaten Steidel gibt es keinen ehrenamtlichen Adelstitel – keine Auftritte auf Bühnen, Messen und bei Straßenfesten. Und selbst wenn er mit seiner Klage vor Gericht Erfolg gehabt hätte und die Wahl tatsächlich für ungültig erklärt worden wäre, hätte er als Apfelkönig überhaupt nicht mehr lange regieren können. Am kommenden Wochenende wird beim Gubener „Appelfest“ von den Festbesuchern bereits Hoheit Nummer 23 gewählt – und gekrönt.

Das Ehrenamt gilt ein Jahr lang, erstmals waren 2016 Männer zugelassen worden. Dabei gibt es in der Grenzregion Guben laut Tourismusverein gar keine Apfelplantagen mehr – das Ehrenamt knüpft nur an die einstige Tradition an.

Steidel isst gern Apfelkuchen

All das ist für den arbeitslosen Hobbytrödler Steidel, der gerne Äpfel und Apfelkuchen isst, aber nicht relevant. Nach der Gerichtsentscheidung sagt er: „Ich gehe in Berufung, das lasse ich mir nicht gefallen.“ Dafür hat er nach Gerichtsangaben einen Monat Zeit. Seine Klage hatte Steidel damit begründet, dass die Apfelkönigin keinen Führerschein besitzt. Diesen Punkt wischt das Gericht vom Tisch. Steidel verzieht kaum eine Miene im Gerichtssaal, seine Augen fixieren einen Punkt im Raum. Ihm gegenüber sitzt der Anwalt des Tourismusverein, der die Wahl jährlich ausrichtet. Jetzt gebe es eine stabilere Grundlage zu dem Thema, sagt er nach der Entscheidung. dpa

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