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Rainer Speer

© dapd

Überprüfung: Speer und die Spesen

Das Finanzministerium prüft die Ausgaben des Ex-Ministers Rainer Speer (SPD). Schon im Jahr 2000 übte der Rechnungshof Kritik.

Jeder Steuerzahler muss es tun: bei einem Geschäftsessen den Anlass und die bewirteten Personen benennen. Das Gleiche verlangte Brandenburgs Rechnungshof bereits vor elf Jahren auch von der Landesregierung, nachdem er Mängel bei Spesenabrechnungen von Ministern und Staatssekretären festgestellt hatte. Daran gehalten haben sich jedoch nicht alle. Darunter offenbar auch der ehemalige Minister Rainer Speer (SPD), der im September 2010 wegen einer Unterhaltsaffäre seinen Posten aufgab. Finanz- und Innenministerium bestätigten, dass seit Anfang der Woche alte Belege und Spesenabrechnungen Speers geprüft werden.

Nach Tagesspiegel-Informationen bestand auf Ebene der Staatssekretäre nach der Kritik der Prüfer vom Jahr 2000 Einigkeit, sich an einzelne Vorgaben des Rechnungshofes für die Belege von Arbeitsessen nicht zu halten. Es sei eine abweichende Meinung festgestellt worden. Die obersten Rechnungsprüfer hielten es etwa für unzulässig, dass die Regierungsmitglieder andere Minister und Landesbedienstete bewirten. Belege müssten Angaben zu Zeit, Ort, Grund, Anlass und Teilnehmern enthalten.

In den Ministerien ist jedes Jahr der Hinweis der Prüfer samt Negativliste erneut vorgelegt – und offenbar ignoriert worden. Das Papier ging an alle Haushälter in den Ministerien, die auf die strikte Ausgabendisziplin und Einhaltung der Etatrichtlinien zu achten haben. Im Justizministerium, aber auch im Sozialministerium ist strikt darauf geachtet worden. Aber auch bei Speer? Auf seinen Belegen sollen Angaben zu bewirteten Personen fehlen. Er war von 2004 bis 2009 in der rot-schwarzen Regierung Finanzminister und nach der Landtagswahl 2009 bis zu seinem Rücktritt 2010 unter Rot-Rot Innenminister. Speer selbst ließ die neuen Vorwürfe zurückweisen, der Vermerk „Arbeitsessen“ sei ausreichend – mit wem, das sei egal.

Sein Nachfolger Dietmar Woidke (SPD) sieht das anders. Als Konsequenz aus der Spesenaffäre korrigierte er jetzt die bisherige Abrechnungspraxis seines Vorgängers: Künftig muss zumindest die Funktion des Gastes auf den Belegen vermerkt werden. Auch der Präsident des Landesrechnungshofes, Thomas Apelt, widersprach Speer: „Jede Ausgabe braucht eine Begründung.“ Es muss nachvollziehbar sein, ob die Ausgaben zur Erfüllung von Landesaufgaben getätigt wurden. Grünen-Fraktionschef Axel Vogel sieht zwar keinen Skandal, aber es sei „Schludrigkeit, Unachtsamkeit im Spiel, weil man meint, man sei etwas Besseres“. Dies sei ein generelles Problem von Politikern in hohen Ämtern. „Von den Ministern wird nichts anderes gefordert als vom Bürger, wenn er solche Ausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen will.“

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