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Urteil: Bewährungsstrafe für Eltern von Jennifer

Weil sie ihre Tochter neun Jahre lang in ihrem Haus in Lübbenow versteckt hielten, sind die Eltern zu Bewährungsstrafen von neun Monaten verurteilt worden. Das Mädchen war im vergangenen Jahr von den Behörden entdeckt worden.

Ein Mann und eine Frau aus dem nordostbrandenburgischen Lübbenow sind am Dienstag zu Bewährungsstrafen von jeweils neun Monaten verurteilt worden. Die Eheleute wurden wegen gemeinschaftlich begangener Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht verurteilt, die Frau in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Der 42 Jahre alte Vater erhielt vom Amtsgericht Prenzlau zudem die Auflage, 200 Euro an den Förderverein der Waldhofschule Templin zu zahlen. Die drei Jahre jüngere Mutter muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Das Paar hatte die 1996 geborene Jennifer 1998 letztmalig von einem Kinderarzt untersuchen lassen. Der Mediziner attestierte dem Kind Verzögerungen bei der Sprachentwicklung und regte an, dass Jennifer erneut in der Praxis vorstellig werden solle. Dies passierte jedoch nicht.

Jugendamt entdeckte Jennifer bei Besuchen nicht

Bei der Ladung zur Schuleinstellungsuntersuchung soll die Mutter die Grundschule dann angelogen haben. Sie gab laut Anklage vor, das Kind bereits in einer Behindertenschule vorgestellt zu haben, und legte ein gefälschtes Schreiben darüber vor.

In den Jahren 2005 und 2006 gelang es den Eltern, die Anwesenheit der Tochter bei Besuchen des Jugendamts geheim zu halten. Die Behördenmitarbeiter waren wegen Problemen mit den anderen beiden Kindern der Familie gekommen. Mitte Juni 2009 wurde das stark verwahrloste Kind dann nach Hinweisen aus der Nachbarschaft aufgefunden und in Obhut des Jugendamtes genommen. Jennifer war nach Angaben der Staatsanwaltschaft körperlich und psychisch „erheblich geschädigt“.

Die sprachliche, motorische und kognitive Entwicklung der heute 14-Jährigen war gestört. Auf Antrag der Verteidigung wurde die Öffentlichkeit von dem Prozess am Dienstag ausgeschlossen, weil ihrer Auffassung nach die Gefahr bestand, dass die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten verletzt werden könnten. Auch die Verkündung der Urteilsgründe war nicht öffentlich.

Beide Seiten verzichteten auf das Einlegen von Rechtsmitteln. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Die Verteidigung bestätigte, dass es eine Absprache mit der Staatsanwaltschaft gegeben habe. (ddp)

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