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Brandenburg: Völkermord an Armeniern wieder auf dem Lehrplan

Bildungsministerium stellt Unterrichtshilfe zu dem Genozid vor. Sie enthält auch eine Relativierung durch die türkische Regierung

Potsdam - Der Vorgang erregte Anfang 2005 weit über die Brandenburger Landesgrenzen hinaus Aufsehen: Nach diplomatischen Interventionen der Regierung in Ankara war der Völkermord der Türken an den Armeniern in den Jahren 1915/1916 aus dem Brandenburger Lehrplan für den Geschichtsunterricht gestrichen worden. Jetzt legte Brandenburgs Bildungsministerium die mit Spannung erwarteten offiziellen neuen Unterrichtshilfen zum Thema „Völkermorde“ vor. Auf ihrer Grundlage soll der Armenier-Genozid, nach wie vor Anlass für diplomatische Verwicklungen zwischen der Türkei und der Bundesrepublik, verbindlich an den Schulen behandelt werden. Brandenburg ist bislang das einzige deutsche Bundesland, in dem das geschieht. Eine solche „Handreichung“ für Lehrkräfte gibt es bundesweit bisher noch nicht.

Das 103-Seiten-Werk, das dem Tagesspiegel vorliegt, ist in den vergangenen Monaten vom Landesinstitut für Schule und Medien (Lisum) gemeinsam mit dem Institut für Diaspora- und Genozidforschung an der Ruhr-Universität Bochum erstellt worden. Es trägt den Titel „Völkermorde und staatliche Gewaltverbrechen im 20.Jahrhundert.“ In dem Material wird nicht nur ausführlich über den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich informiert, dem bis zu 1,5 Millionen Menschen zum Opfer fielen: Es sei der „erste große, systematische Völkermord des 20.Jahrhunderts“ gewesen – was die Türkei heute immer noch leugnet. Informiert wird auch über die Völkermorde an den Hereros in Deutsch-Südwestafrika in den Jahren 1904 bis 1907 und in Ruanda 1994.

Trotzdem ist die klare Einordnung des Verbrechens an den Armeniern als „Völkermord“ dem türkischen Staat ein Dorn im Auge: In einer offiziellen Stellungnahme des türkischen Generalkonsulates in Berlin zu den „Ereignissen von 1915“, die in der Handreichung abgedruckt ist, heißt es: „Türken und Armenier waren zugleich Opfer und Täter.“

Brandenburgs Bildungsstaatssekretär Martin Gorholt wies darauf hin, dass die Materie schwierig sei und Brandenburg Neuland betrete: „Wir haben uns deshalb um einen breiten Konsens bemüht und viele Experten einbezogen.“ Gorholt bestätigte, dass auf Grundlage der neuen Handreichung jetzt auch der Rahmenlehrplan für den Geschichtsunterricht der 9. und 10. Klassen verändert werden soll. „Auch dort werden die Völkermorde an den Hereros, den Armeniern und den Tutsi genannt“, so Gorholt. Bis zur vorübergehenden Tilgung des Hinweises war dort nur der Armenier-Genozid erwähnt worden.

Die Handreichung informiert neben den drei Völkermorden außerdem über die Massenmorde der Roten Khmer in Kambodscha, den Terror unter Stalin und die postjugoslawischen Kriege – als „staatliche Gewaltverbrechen“.

Der Völkermord der Deutschen an den europäischen Juden wurde hingegen bewusst ausgeklammert, wie Lisum-Direktor Jan Hoffmann als Herausgeber im Vorwort betont. Dessen „herausgehobene, besondere Bedeutung“ verbiete eine einfache, formale Einreihung in andere Völkermorde. Zum anderen sei der Holocaust verbindlicher Bestandteil der deutschen Lehrpläne, gebe es darüber genügend Unterrichtsmaterialien, so Hofmann: „Im Unterschied dazu fanden andere Völkermorde und staatliche Gewaltverbrechen des 20.Jahrhunderts oft nicht die gebührende Aufmerksamkeit.“

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