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Brandenburger Tor: Gericht entscheidet für Silvesterparty

Der deutschlandweit größten Silvesterparty am Brandenburger Tor in Berlin steht nach einem Gerichtsentscheid nichts im Wege. Das Verwaltungsgericht lehnte am Freitag den Eilantrag eines Café-Besitzers gegen das Fest ab.

Berlin - Wegen der Sperrmaßnahmen hatte der Mann für sein Café Unter den Linden wesentliche Einbußen erwartet. Die vom Café-Betreiber befürchteten finanziellen Nachteile sind laut dem Gerichtsentscheid aber nicht so gravierend, dass die Party untersagt werden müsste (Az. VG 1 A 277.05). Der Wirt rechnete mit mehreren tausend Euro Einbußen, wenn die Laufkundschaft am Silvesterabend wegbleibt.

Auf der Partymeile werden bis zu einer Million Gäste erwartet. Möglicherweise könnte der Café-Betreiber nachträglich entschädigt werden, wenn sich herausstellen sollte, dass seine Rechte verletzt wurden.

Aus Sicht des Gerichts sind die Sperrmaßnahmen der Polizei notwendig, um Gefahren von den Besuchern abzuwenden. Da es in den Vorjahren zu kritischen Situationen gekommen sei, müsse der Zugang zur Partymeile reguliert werden. Die Polizei müsse außerdem nahe gelegene Botschaften schützen. (tso/dpa)

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