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Beflügelt vom Ausgang des Brandenburger Volksbegehrens, ist ein Ende des Protests in Friedrichshagen noch lange nicht in Sicht.

© dpa

Nachtflugverbot am BER: Volksbegehren bringt Platzeck in die Zwickmühle

Für Matthias Platzeck bedeutet das erste erfolgreiche Volksbegehren in Brandenburg nichts Gutes. Der Ministerpräsident will es sich weder mit dem Wähler noch mit dem Koalitionspartner verscherzen. Doch dafür muss er sich mit neuen Gegnern anlegen.

Das erste erfolgreiche Volksbegehren in der Geschichte Brandenburgs, bei dem mehr als 106 000 Wähler sich für ein strengeres Nachtflugverbot um den künftigen Hauptstadt-Flughafen in Schönefeld ausgesprochen haben ist zugleich ein deutliches Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Matthias Platzeck. Und der Landeschef, der selbst gegen ein strengeres Nachtflugverbot ist und noch vor kurzem vehement vor einem solchen Alleingang am BER warnte, versucht die schwierige Situation zu retten, so gut es eben geht. Der SPD-Politiker, der wegen des unvollendeten, immer teureren Airports ohnehin unter Druck steht, bringt das Volksbegehren nun noch weiter in Bedrängnis. Um wieder herauszukommen, versucht Platzeck mit seiner rot-roten Regierungskoalition einen Spagat – mit neuen Risiken.

Seit einem Krisengipfel der Koalitionsspitzen von SPD und Linken in der Nacht zu Dienstag steht fest: Platzecks rot-rote Koalition in Brandenburg wird das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am BER von 22 Uhr bis 6 Uhr, über das im Januar oder Anfang Februar im Landtag abgestimmt werden muss, ablehnen. Auf Druck der Linken wird Brandenburgs Regierung aber zugleich auf „ein europa- und deutschlandweit einheitliches Nachtflugverbot für Flughäfen“ drängen. Das Ziel: Nachtflüge sollen „kein Standortvorteil“ mehr sein. Zwar hat das Ansinnen, gleiche Bedingungen für alle Flughäfen herzustellen, wenig realistische Chancen auf Durchsetzbarkeit, doch zumindest im Land soll es Entlastung bringen – für Platzeck und den Koalitionspartner. Für die Linken sei klar, sekundierte Fraktionschef Görke, dass sich Brandenburgs Regierung „für ein bundesweites Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr einsetzen werde“. Einen entsprechenden Gesetzentwurf für den Bundestag wollen die Brandenburger Linken jetzt vorbereiten.

Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums verwies darauf, dass die Betriebsgenehmigungen für Flughäfen Ländersache seien. Das Bundesministerium führe nur die Fach- und Rechtsaufsicht. Eine einheitliche Regelung für alle Flughäfen sei problematisch, weil jeder Standort anders sei. In München lehnte ein Flughafensprecher eine Ausdehnung des Nachtflugverbots bereits ab. Sonst müsste der Interkontinantalverkehr drastisch eingeschränkt werden. Grundsätzlich herrscht zwischen 0 Uhr und 5 Uhr Nachtruhe.

Der Vorsitzende der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Helmut Breidenbach, nannte den Brandenburger Vorstoß als „hohlen Spruch.“ In Brüssel versuche die EU derzeit, Nachtflugbeschränkungen sogar aufzuweichen. Berlins Senatssprecher Richard Meng sagte, der Flughafenbetrieb sei rechtssicher genehmigt – mit Kompromissen beim Nachtflug.

Platzeck bezweifelt, ob das Ergebnis der Unterschriftensammlung die Stimmung im ganzen Land wiedergibt.

In Brandenburg läuft es nun auf einen landesweiten Volksentscheid hinaus, der voraussichtlich im Mai oder Juni 2013 stattfinden wird, der dritte in der Geschichte des Landes. Beim ersten verabschiedeten die Brandenburger die Landesverfassung, beim zweiten ließen sie 1996 die Fusion mit Berlin platzen. Und nun also ein Volksentscheid zum BER. Sein Ausgang könnte im Jahr vor der Landtagswahl, entscheidend für die Zukunft des Ministerpräsidenten werden. Es sei „nur legitim, dass über eine solche Frage das ganze Land entscheidet“, sagte SPD-Fraktionschef Ralf Holzschuher. Die Linie sei mit der Spitze der Linken abgestimmt.

Auch Platzeck selbst zollte den Initiatoren des erfolgreichen Volksbegehrens am Dienstag seinen „Respekt“, ohne zu verhehlen, dass das Ergebnis seiner Ansicht nach nicht der Stimmung im gesamten Land entspricht. „Das ist das erwartbare Signal aus der Flughafenregion und Ausdruck lebendiger Demokratie“, erklärte Platzeck. „Rund fünf Prozent der Wahlbürger haben sich klar artikuliert.“ Tatsächlich kamen fast alle 106 000 Unterschriften aus dem engeren südlichen Berliner Umland, aus Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald, Potsdam-Mittelmark und Potsdam, während das Volksbegehren in den Weiten des Landes kaum Unterstützer fand. Der Landtag werde das Ergebnis „gewissenhaft“ diskutieren, versicherte Platzeck. Dabei werde „das Spannungsfeld zwischen den Interessen der Flughafenanwohner und denen des gesamten Landes nach wirtschaftlicher Entwicklung und Arbeitsplätzen erneut abzuwägen sein“. Platzeck ließ aber keinen Zweifel daran, worauf es ihm ankommt: „Dazu gehört, dass unser Land im ständig härter werdenden Wettbewerb der Standorte weltweit bestehen muss. Und zur Standortqualität gehört ein gut erreichbarer Flughafen heute mehr denn je.“

Platzeck bleibt wenig politischer Spielraum: Der Planfeststellungsbeschluss für den BER, der das Nachtflugverbot auf die Zeit von 24 bis 5 Uhr begrenzt, ist rechtskräftig. Mit dem Vorstoß für ein bundeseinheitlich Nachtflugverbot komme man den Linken entgegen, die das nächtliche Flugverbot in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2009 festgeschrieben hatten und deshalb besonders unter Druck stehen. Erst am Wochenende hatte die Linkenbasis auf einem Parteitag in Frankfurt (Oder) ihrem Frust Luft gemacht, dass die Genossen dem Koalitionspartner SPD zu brav folgten. Auch um das Nachtflugverbot droht deshalb ein neuer Konflikt in den eigenen Reihen. Bundestags-Fraktionschef Gregor Gysi forderte am Dienstag, dass „die Bundesregierung und die Landesregierungen Brandenburg und Berlin, ohne den weiteren Rechtsweg abzuwarten, gemeinsam ein Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr beschließen.“ Genau das der Bund und die beiden Länder als Flughafeneigner auch nach dem Volksbegehren in Brandenburg strikt ab. Ein paralleles Begehren in Berlin ist bereits gescheitert. Und ein erweitertes Nachtflugverbot würde die finanziellen und wirtschaftlichen Probleme noch mehr verschärfen.

Andererseits kommt den Koalitionären entgegen, dass das Volksbegehren angreifbar ist – durch dessen zweite Forderung, zur Entlastung des Schönefelder Raums vom nationalen und internationalen Flugverkehr über einen Änderung des Landesentwicklungsplans einen zweiten Standort in Brandenburg zu entwickeln.

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