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Brandenburg: Seelische Störung und Alkohol: Gewaltorgie

Hohe Strafen im Prozeß nach Mord an Italiener in Caputh VON FRANK JANSEN POTSDAM.Mit harten Haftstrafen hat das Landgericht Potsdam den Mord an einem Italiener in Caputh geahndet.

Von Frank Jansen

Hohe Strafen im Prozeß nach Mord an Italiener in Caputh VON FRANK JANSEN POTSDAM.Mit harten Haftstrafen hat das Landgericht Potsdam den Mord an einem Italiener in Caputh geahndet.Der Angeklagte Andreas M.muß für 13 Jahre hinter Gitter, sein Kumpan Holger H.erhielt neun Jahre.Das Gericht hält die beiden für schuldig, den 37jährigen Antonio Melis in der Nacht zum 13.Februar diesen Jahres schwer mißhandelt, zur Havel geschleift und dann aus Angst vor Sanktionen ertränkt zu haben.Einen ausländerfeindlichen Hintergrund konnte die 2.Große Strafkammer nicht erkennen. "Im Gegenteil: Das stark alkoholisierte Tatopfer hat, wenn Sie so wollen, den ersten Stein geworfen", sagte der Vorsitzende Richter, Klaus Przybilla, in seiner "Vorbemerkung" zur Urteilsbegründung.Aus dieser ging dann hervor, daß die Strafkammer sich im wesentlichen auf das Geständnis des 25jährigen Andreas M.gestützt hat.Demnach gab es in und vor der Bierbar des Caputher Hotels "Goldener Anker" Streitereien, in deren Verlauf der Italiener Andreas M.mit einem obszönen Spruch über seine Mutter schwer beleidigte.Dies habe zusammen mit dem genossenen Alkohol eine "psychopathologische Reaktion" bei M.ausgelöst, in deren Folge es zur "Gewaltorgie" gekommen sei, trug Richter Przybilla vor.Das Gericht wollte bei M.zum Tatzeitpunkt eine "seelische Störung" und deshalb verminderte Steuerungsfähigkeit nicht ausschließen.Trotzdem wurde M.um ein Jahr Haft härter bestraft, als der Ankläger gefordert hatte. Auch Holger H.erhielt ein Jahr mehr.Richter Przybilla bescheinigte dem 18jährigen sogar, wäre er zur Tatzeit kein Heranwachsender mehr gewesen, hätte das Gericht "lebenslänglich" verhängt.H.habe den ins Wasser geflüchteten Melis herausgezogen, um ihn zu erstechen.Als dies mißlang, sei das Opfer von H.in die Havel gezogen und ertränkt worden.Die hohe Jugendstrafe sei nötig, "damit sich der Angeklagte klar macht, was für eine rohe, gefühllose, brutale Tat er begangen hat", sagte Przybilla.Das Gericht nahm H.die große Erinnerungslücke nicht ab."Das ist mit Abstand die schlechteste Art, sich zu verteidigen", hielt der Richter dem Angeklagten vor.Dieser nahm das Urteil wie Andreas M.schweigend auf. Kritisch bewertete Przybilla das Verhalten einiger Zeugen."Einmal mehr ist die Kammer über mangelnde Zivilcourage erbost".Kumpane von M.und H.sowie Nachbarn hatten das Geschehen beobachtet, griffen aber nicht ein.Auf "Unverständnis" stieß beim Gericht, daß Polizisten die Holger H.halbnackt vorbeilaufen sahen, ihn nicht stellen konnten.Nach dem Urteil warf der Bruder des Toten den Caputhern "Rassismus" vor.Das ganze Dorf habe die "Exekution" mitbekommen.Salvatore Melis: "Es wäre gerecht gewesen, einige der mitbeteiligten Zeugen auf die Anklagebank zu setzen."

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