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Brandserie in Berlin: Wahlkampf um brennende Autos

Wie Politik und Polizei auf die Zündeleien reagieren: CDU und FDP erheben Vorwürfe gegen Rot-Rot und Grüne. Die Linke hat "keinen Zweifel, dass Brandanschläge Straftaten sind".

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In der Nacht zu Freitag haben die vierte Nacht in Folge in Berlin Autos gebrannt. Diesmal lag der Schwerpunkt in Treptow-Köpenick, insgesamt gingen elf Fahrzeuge in mehreren Bezirken in Flammen auf. Der Staatsschutz ermittelt zwar weiter, die Polizei geht aber davon aus, dass die Taten nicht alle politisch motiviert sind. Die amtierende Polizeichefin Margarete Koppers sagte dem Tagesspiegel, die linke Szene heiße diese Taten nicht gut. Die Brandserie beschäftigt auch die Politik. „Die Polizei verdient unser Vertrauen. Noch gibt es keine Fahndungserfolge. Aber mithilfe der Bevölkerung muss es gelingen, die Zündler dingfest zu machen“, sagte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) am Donnerstag. CDU und FDP machen die Autozündelein zum Wahlkampfthema.

Der CDU-Spitzenkandidat Frank Henkel warf dem Senat vor, die Berliner Polizei „kaputtgespart“ zu haben. Sie sei nicht mehr in der Lage, die Bürger angemessen zu schützen. „Ich bin erschrocken, wie der Senat die Berliner im Stich lässt“, sagte Henkel. Er schlug vor, die Bundespolizei um Amtshilfe zu ersuchen und einen „Opferfonds für Härtefälle“ einzurichten, die keinen Versicherungsschutz haben. Ein neues Wahlplakat der CDU zeigt ausgebrannte Autos. Auch die FDP will ein Plakat zum Thema herausbringen, ihr Spitzenkandidat Christoph Meyer fordert die Stärkung der Berliner Polizei durch Beamte aus anderen Bundesländern und eine verschärfte Beobachtung der linken Szene durch den Verfassungsschutz. Rot-rot-grüne Mandatsträger hätten seit Jahren eine offene Sympathie für „sogenannte politische Ziele linksextremer Gruppen“. Diesen Vorwurf wiesen SPD, Linke und Grüne von sich. SPD-Chef Michael Müller erinnerte an eine gemeinsame Erklärung aller vier Fraktionschefs von SPD, Linken, CDU und Grünen im März 2010. Darin heißt es: „Brandanschläge sind kriminell und kein Ausdruck politischen Handelns.“ Die FDP hatte allerdings eine eigene Resolution vorgeschlagen. Diese wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.

Linksfraktionschef Udo Wolf sagte, die Linke lasse „keinen Zweifel daran, dass Brandanschläge Straftaten sind“. Das unterstreicht auch die Grünen-Spitze. Fraktionschef Volker Ratzmann und Grünen-Spitzenkandidatin Renate Künast ließen sich gestern von Koppers über den Stand der Ermittlungen unterrichten.

Die Polizei will sich nicht über ihr Vorgehen äußern – auch nicht dazu, ob sie den Autozündler, der vergangene Woche zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt wurde, observiert. Rechtlich wäre dies möglich. Zwei Rechtsgrundlagen gibt es dafür. Das Polizeigesetz regelt in Paragraf 25 die Observation zur Gefahrenabwehr, wenn die Annahme gerechtfertigt erscheint, dass „eine Straftat von erheblicher Bedeutung“ begangen werden soll. Dann kann jede Person längerfristig observiert werden. „Längerfristig“ heißt durchgehend länger als 24 Stunden oder an mehr als zwei Tagen. Brandstiftung gilt als Straftat von erheblicher Bedeutung.

Ist eine Person „Beschuldigter“, so richtet sich die Observation nach der Strafprozessordnung. Dann geht es nicht mehr um Gefahrenabwehr, sondern um Strafverfolgung – es muss bereits eine Straftat vorliegen. Straftaten liegen zwar vor, da jede Nacht Autos brennen, aber sie können derzeit keinen Personen zugeordnet werden.

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