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Berlin: Brandstifter muss in die Psychiatrie

Wegen schwerer Brandstiftung hat das Landgericht einen 25-jährigen Berliner in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Der schuldunfähige Mann hatte eingeräumt, am 21.

Wegen schwerer Brandstiftung hat das Landgericht einen 25-jährigen Berliner in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Der schuldunfähige Mann hatte eingeräumt, am 21. Juni 1999 um die Mittagszeit Feuer in einer betreuten Wohngemeinschaft in Pankow gelegt zu haben. Nach Überzeugung des Gerichts ging der Brandstifter planmäßig vor. Er zündete eine Matratze im Zimmer eines Mitbewohners an und überzeugte sich von der Größe der Flammen, bevor er die Wohnung verließ. Das Zimmer brannte völlig aus, Personen kamen nicht zu Schaden. Auslöser für die Brandstiftung waren Spannungen zwischen den Bewohnern, denen bekannt geworden war, dass sie eine neue Mitbewohnerin bekommen sollten. Der Verurteilte war bereits zuvor mit aggressiven Ausbrüchen aufgefallen.

brun

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