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Brandstiftung: Mann gesteht Anschläge auf Moscheen

Der Moscheen-Brandstifter Manuel K. gestand sechs Taten, diffus blieb im Prozess aber die Motivlage. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Unterbringung in der Psychiatrie.

Berlin - Manuel K. habe sich ohne Rücksicht auf Verluste Gehör für krude Botschaften verschaffen wollen, sagte der Staatsanwalt am Montag im Plädoyer. Von langer Hand geplant und zunehmend gefährlich seien die Anschläge des 30-jährigen Neuköllners gewesen. Doch K. ist laut Gutachten psychisch krank und war vermindert schuldfähig. Der Ankläger forderte vier Jahre und sechs Monate Haft sowie die weitere Unterbringung in der Gerichtspsychiatrie.

Der zuletzt arbeitslose K. war im Juni 2010 erstmals mit einem Kanister in der Hand losgezogen. Fünf Liter Benzin vergoss er an der Sehitlik-Moschee am Columbiadamm in Neukölln, der größten Moschee der Stadt. Er stellte einen mit Kraftstoff getränkten Rucksack daneben und zündete diesen an. Das Feuer aber erlosch kurz darauf von selbst. Auch seine nächsten beiden Taten richteten sich gegen die Sehitlik-Moschee. Im Herbst war er mit einer elf Kilogramm schweren Gasflasche angerückt. Er hatte sie eineinhalb Stunden lang mit einer Sackkarre durch Neukölln transportiert.

Die Tatorte wählte er nach Bekanntheit und Größe. Nach der Sehitlik-Moschee traf es die Al-Nur-Moschee in der Haberstraße, am 9. Dezember ein islamisches Kulturzentrum in Tempelhof, am 8. Januar schließlich die Ahmadiyya-Moschee in Wilmersdorf. Bei dem letzten Anschlag kam es zu einer Explosion. K. hatte einen Sprengsatz aus drei Gaskartuschen, Brennspiritus, Holzkohle, Papier, Böllern und 30 Schrauben gebastelt. Als „Botschaft“ hinterließ er eine „Collage“, bei der es um einen Amoklauf ging. In Vernehmungen sagte K., er sei als Kind von Personen südländischer Herkunft überfallen worden. Das habe er bis heute nicht verwunden, er sei aber kein Rassist.

„Die Angriffe wurden stärker, die eingesetzten Mittel gefährlicher“, sagte der Staatsanwalt. K. hatte zuvor in nicht öffentlicher Verhandlung zugegeben, dass „mal etwas richtig passieren“ sollte. Es blieb zum Glück bei geringeren Schäden an Mauerwerk oder Tür. Menschen wurden nicht verletzt. Doch es seien Taten von „großer Gefährlichkeit“ gewesen, stand für den Ankläger fest. „Sie waren auch geeignet, das friedliche Zusammenleben der Religionen in der Stadt zu untergraben.“ Auf eine mildere Haftstrafe plädierte der Verteidiger. Das Urteil soll Mittwoch verkündet werden.

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