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Brieskow-Finkenheerd: Gericht gibt Baby-Leichen noch nicht frei

Die neun toten Babys von Brieskow-Finkenheerd werden auch nach dem Urteilspruch gegen ihre Mutter noch nicht beigesetzt. Die Schwurgerichtskammer habe die sterblichen Überreste nicht freigegeben, hieß es.

Frankfurt (Oder) - Dies sei das übliche Prozedere, solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, sagte ein Sprecher des Landgerichts Frankfurt (Oder). Die Kammer hatte die 40-jährige Sabine H. am 1. Juni zu 15 Jahren Haft wegen achtfachen Totschlags verurteilt. Sie soll zwischen 1988 und 1998 neun ihrer Babys unmittelbar nach der Geburt getötet haben, der erste Fall aus DDR-Zeiten ist verjährt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Revision ein.

Die für das Verfahren zuständige Staatsanwältin Anette Bargenda befürwortet eine Beisetzung der Leichen, wie ein Sprecher der Frankfurter Anklagebehörde sagte. "Wir haben aber nicht die Verfahrensherrschaft", fügte er an. Bis zum Abschluss des Verfahrens sei allein das Gericht für die Herausgabe von Beweismitteln - zu denen juristisch gesehen auch die sterblichen Überreste der neun Babys gehören - zuständig.

Über die Revision muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Er kann sie entweder ablehnen oder aber das Verfahren zur Neuverhandlung an eine andere Kammer oder ein anderes Landgericht verweisen. Eine Entscheidung darüber wird frühestens zum Ende des Jahres erwartet. (tso/ddp)

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