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Berlin: Brunnen fürs Trinkwasser – nur noch in Ausnahmefällen

Wer frisches Wasser braucht, darf bald nur noch in Ausnahmefällen eigene Brunnen bauen. Ab Januar 2008 sollen private Haushalte und Unternehmen verpflichtet werden, sich an das Leitungsnetz der Berliner Wasserbetriebe anzuschließen.

Wer frisches Wasser braucht, darf bald nur noch in Ausnahmefällen eigene Brunnen bauen. Ab Januar 2008 sollen private Haushalte und Unternehmen verpflichtet werden, sich an das Leitungsnetz der Berliner Wasserbetriebe anzuschließen. Das trifft Unternehmen, die für ihre Produktion oder für Reinigungsprozesse viel Wasser verbrauchen. Chemie- und metallverarbeitende Betriebe gehören dazu, aber auch Brauereien. Sie fördern jährlich 4,5 Millionen Kubikmeter Grundwasser auf eigene Kosten. Das ist preiswerter als die kommunalen Wassertarife.

Allerdings sollen Kleingartenbesitzer, die aus eigenen Brunnen schöpfen, vom Anschlusszwang befreit werden. „Voraussichtlich wird es auch Ausnahmegenehmigungen für Industriebetriebe mit hohem Wasserverbrauch geben“, sagte Frank Jahnke, wirtschaftspolitischer Sprecher der Sozialdemokraten. Der Arbeitskreis „Wirtschaft“ der SPD-Abgeordnetenhausfraktion hat nun einen Entwurf zur Änderung des Berliner Betriebsgesetzes vorgelegt, um den Anschluss- und Benutzungszwang rechtlich zu verankern. Das Papier wird noch vom Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) geprüft.

Der Anschlusszwang, der in den meisten deutschen Kommunen üblich ist, wird damit begründet, dass sich immer mehr Großkunden aus dem städtischen Leitungsnetz ausklinken. Mit dem Effekt, dass für die Übriggebliebenen das Wasser immer teurer wird. Denn die Wasserversorgung ist ein sehr kapitalintensives Geschäft. Auch für weniger Kunden muss die gesamte Infrastruktur, inklusive Wasseraufbereitung und Abwasserentsorgung, aufrechterhalten werden.

Trotzdem denken die SPD-Wirtschaftspolitiker über Ausnahmeregelungen zugunsten der „wasserintensiven“ Industriebetriebe nach. Sie kommen damit der Industrie- und Handelskammer (IHK) und den Berlin-brandenburgischen Unternehmensverbänden (UVB) entgegen, die ansonsten eine Abwanderung von Großbetrieben befürchten. IHK und UVB haben bereits eine Beratungsrunde mit den betroffenen Privatunternehmen organisiert. Der SPD-Entwurf sieht ohnehin lange Übergangsfristen (etwa 15 Jahre) bis zur endgültigen Realisierung des Anschlusszwangs vor. za

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