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Die BSR muss jetzt auch vor der eigenen Haustür kehren.

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Korruptionsverdacht: BSR-Vorstand muss vor Gericht

Dem Finanzchef der Berliner Stadtreinigung (BSR), Lothar Kramm, wird der Prozess wegen des Verdachts der Bestechlichkeit gemacht. Wirtschaftssenator Harald Wolf hatte ihn zuvor noch in Schutz genommen

Dem Finanzchef der Berliner Stadtreinigung (BSR) Lothar Kramm wird der Prozess gemacht wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Zuständig für das Verfahren ist eine Wirtschaftsstrafkammer des Berliner Landgerichts. Das hat der Erste Strafsenat des Kammergerichts entschieden. Mit dem Beschluss wird eine frühere Entscheidung des Landgerichts aufgehoben. Im Juli vergangenen Jahres hatten die Richter die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens abgelehnt, weil sie eine Verurteilung von Kramm „trotz erheblicher belastender Indizien“ für unwahrscheinlich erachtet hatten.

Justizsprecher Robert Bäuml bestätigte dem Tagesspiegel, dass „das Kammergericht der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts stattgegeben hat und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen hat“. Der Prozess werde in den nächsten Monaten beginnen. Die BSR bestätigte dies.

17 Tage vor der Wahl ist die überraschende Wende in der BSR-Affäre neben den immer neuen Vorwürfen gegen das Management der Berlin Partner die zweite schwere Belastung für Linken-Spitzenkandidat Harald Wolf. Der Wirtschaftssenator ist Vorsitzender des BSR-Aufsichtsrats und hatte Kramm das Vertrauen ausgesprochen, bereits kurz nachdem die Staatsanwaltschaft die Anklage vorgelegt hatte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Finanzvorstand vor, in mehreren Fällen Betriebsgeheimnisse an einen Lobbyisten verraten zu haben, der nun ebenfalls vor Gericht stehen wird. Beide Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Dies soll sich zwischen März 2005 und Februar 2007 zugetragen haben. In dieser Zeit bereitete die BSR die Ausschreibung für die Erneuerung der Restmüllverbrennungsanlage in Ruhleben vor. Der Auftrag hatte einen Wert von 120 Millionen Euro. Kramm war vor seiner Zeit als Finanzvorstand beratend für die BSR tätig. Mit dem Lobbyisten hatte er bereits zuvor kooperiert.

Die Ermittler entdeckten in Kramms privatem Büro zwei nicht unterschriebene Verträge mit dem Lobbyisten. Darin wird Kramm die Hälfte einer Provision von 1,2 Millionen Euro versprochen für den Fall, dass Kunden des Lobbyisten den BSR–Auftrag erhalten. Dutzende von Telefonaten, persönliche Treffen, sogar ein geschäftliches Schreiben an die E-Mailadresse von Kramms Ehefrau und eine Faxsendung von Kramms privatem Gerät führen die Ermittler als Beweismittel auf. Viele dieser Kontakte hätten kurz nach BSR-Sitzungen zu der Millionenausschreibung stattgefunden, aus denen Informationen nach außen gedrungen sein sollen. Die BSR sprach von „falschen, allgemein zugänglichen oder veralteten Informationen“. Nichts sei nach außen gedrungen, was Kramm wusste. Aktuell sagte eine BSR-Sprecherin: „Für uns hat sich an der Sachlage nichts geändert.“

Um den Finanzchef zu unterstützen, hatte die landeseigene Firma Kramms Rechtsanwälten noch auf eigene Rechnung eine auf Strafrecht spezialisierte externe Anwaltskanzlei zur Seite gestellt. Den forschen Auftritt der Rechtsanwälte hatte das Landgericht im vergangenen Jahr als „ungewöhnliches und bemerkenswert“ sowie „in der Sache und im Stil völlig unangemessen“ bewertet.

Der Leiter der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft, Hans Jürgen Fätkinhäuer, sagte dem Tagesspiegel: „Nach dem nun vorliegenden Kammergerichtsbeschluss erscheint es geradezu zwingend, dass der Aufsichtsrat der BSR Konsequenzen zieht.“ Die BSR hätte sich „ihrer öffentlich-rechtlichen Stellung bewusst sein müssen und bei einem Korruptionsverdacht dieser Güte mit kritischer Distanz und Augenmaß mit dem angeklagten Vorstandsmitglied umgehen müssen“. Er frage sich, welche wahren Motive sich hinter diesem Verhalten verbärgen.

Der Staatsanwaltschaftssprecher Martin Steltner sagte: „Das Kammergericht hat der Staatsanwaltschaft gute Arbeit bescheinigt, so wie zuvor das Landgericht. Doch das Ergebnis ist nun korrigiert und der Weg frei für die Hauptverhandlung.“

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