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Ein Mitglied der Partei AfD.

© dpa

"Bürgernahe und konservative Partei": Berliner Polizei: Warme Worte für die AfD

Polizisten bezeichnen die rechtspopulistische Partei AfD offiziell als "bürgernah". Nur mit Mühe reift die Einsicht, diese Bewertung stehe der Behörde nicht zu.

Von Frank Jansen

Polizisten müssen sich im Dienst „unparteiisch und gerecht“ verhalten, das Beamtenstatusgesetz lässt da keinen Spielraum zu. Oder doch? Der Berliner Rechtsanwalt Peer Stolle wunderte sich jedenfalls, was er in der Strafanzeige einer Polizeibeamtin und auch der „zeugenschaftlichen Äußerung“ ihres Kollegen zu lesen bekam.

„Die Partei ,Alternative für Deutschland‘ wird aus polizeilicher Sicht als eine bürgernahe und konservative Partei bewertet“, heißt es in der Anzeige, „jedoch wird die Partei aus der Sicht des linken Spektrums als eine ,rechte‘ Partei angesehen“. Die Zeugenaussage des Kollegen ist nahezu identisch. Aus polizeilicher Sicht werde die AfD als „bürgernahe und konservative Partei eingestuft“, heißt es. Fast wortgleich kommt auch der Satz zur Sichtweise des „linken Spektrums“. Sortieren Berliner Polizisten die AfD und deren Gegner in gut und böse?

Anlass war eine Äußerung im Herbst

Die Geschichte schwelt bereits seit dem Herbst. Anlass für die Äußerungen der Polizisten war ein Einsatz am 24. Oktober in Schöneberg. Eine Kundgebung der AfD wurde von Linken lautstark begleitet. Eine Demonstrantin zog sich einen Schal über Mund und Nase, Polizisten sahen einen Verstoß gegen das Vermummungsverbot. Die Frau bekam eine Strafanzeige. Anwalt Stolle beantragte, das Verfahren einzustellen, das tat die Staatsanwaltschaft später auch. Doch die positive Bewertung der AfD durch die zwei Beamten ließ Stolle keine Ruhe. Er stellte eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Die Äußerungen seien „eine Verletzung des den Beamten obliegenden Neutralitätsgebotes“, monierte der Anwalt in dem Schreiben an Polizeipräsident Klaus Kandt. Es sei besorgniserregend, dass sich Polizisten „offensichtlich positiv auf eine Partei beziehen, die sich regelmäßig negativ über bestimmte Teile der Bevölkerung äußert, in einer Vielzahl von Fällen mit Rechtsextremisten zusammenarbeitet und fremdenfeindliche Positionen vertritt“. Der Vorgang erhalte „eine besondere Brisanz“, weil die Beamten nicht allein ihre Ansichten verträten, sondern „offensichtlich die vorherrschende Meinung in der Berliner Polizei“.

Im April ging nun bei Stolle die Antwort der polizeilichen Beschwerdestelle ein. „Ich kann Ihnen versichern, dass die Polizei Berlin allen in unserem Land vertretenen und nicht verbotenen Parteien neutral gegenüber steht“, schrieb eine Sachbearbeiterin. Die Beamtin und der Beamte hätten versichert, „dass ihre Äußerung keine politische Bewertung beinhaltet“.

Polizei stelle keine Bewertung an

Aus Sicht der Sachbearbeiterin ging es den Kollegen nur darum, die Prognose der Polizei vom Oktober zu veranschaulichen, wonach beim Aufeinandertreffen der Teilnehmer der AfD-Kundgebung und der Gegendemonstranten „mit Auseinandersetzungen zu rechnen“ sei. Die Äußerung über die „bürgernahe“ AfD und das linke Spektrum sollte demnach „lediglich den Gefährdungsgrad verdeutlichen“. Ein Eingeständnis, dass die Bemerkung der Beamten deplatziert war, findet sich in der Antwort nicht.

Gänzlich unproblematisch erscheint der Behörde die Geschichte aber doch nicht. Auf Anfrage des Tagesspiegels sagt Polizeisprecher Stefan Redlich, die Sätze der zwei Beamten seien„ missglückt“. Die Berliner Polizei stelle „keine Bewertung an, ob Parteien bürgernah sind oder nicht“. Doch auch Redlich ist überzeugt, die Kollegen hätten keine Sympathie für die AfD äußern, sondern nur „die Gefährdungslage darstellen wollen“, die sich im Oktober bei der Kundgebung der Partei und den Protesten ergab.

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