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Berlin: Bund hilft nur, wenn Berlin bis zur Schmerzgrenze spart Senats-Gutachter hält tief gehende Einschnitte für unvermeidlich

Der Senat muss rasch ein „wirksames Sanierungsprogramm“ für den Landeshaushalt vorlegen, das über die geltende Finanzplanung (bis 2006) hinausgeht und „drastische Ausgabenkürzungen“ vorsieht. Die notwendigen Sparanstrengungen dürften, „nachdem das Ausmaß der extremen Haushaltsnotlage bekannt ist, nicht beliebig in die Zukunft verschoben werden“, fordert der Rechtswissenschaftler Joachim Wieland in seinem 40-seitigen Gutachten zur Feststellung der Finanznotlage Berlins, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Senat muss rasch ein „wirksames Sanierungsprogramm“ für den Landeshaushalt vorlegen, das über die geltende Finanzplanung (bis 2006) hinausgeht und „drastische Ausgabenkürzungen“ vorsieht. Die notwendigen Sparanstrengungen dürften, „nachdem das Ausmaß der extremen Haushaltsnotlage bekannt ist, nicht beliebig in die Zukunft verschoben werden“, fordert der Rechtswissenschaftler Joachim Wieland in seinem 40-seitigen Gutachten zur Feststellung der Finanznotlage Berlins, das dem Tagesspiegel vorliegt. Tiefgehende Einschnitte seien erforderlich.

Wenn der Senat seiner Eigenverantwortung nicht gerecht werde, gefährde er den Anspruch auf Sanierungshilfe durch Bund und Länder, der beim Bundesverfassungsgericht eingeklagt werden soll. Außerdem verstärke „jedes Hinausschieben der erforderlichen Sparanstrengungen die finanzielle Schwäche Berlins“, schreibt Wieland. Das Land müsse seine Ausgaben vor allem dort verringern, wo sie über dem Durchschnitt der anderen Stadtstaaten und vergleichbarer Großstädte lägen. In einzelnen Aufgabenbereichen sei auch nicht auszuschließen, dass sich Berlin auf das niedrigere Ausgabenniveau der Flächenländer bewegen müsse.

„Zumindest ist eine fühlbare Reduzierung des Personalbestands sowie der konsumtiven Ausgaben, die keinen Bezug zum Wiederaufbau der Infrastruktur der Stadt haben, notwendig“, steht in dem Gutachten. Die Zumutbarkeitsschwelle für Sparanstrengungen dürfe keineswegs niedrig angesetzt werden. Schließlich müssten auch Bund und Länder erhebliche Einschränkungen hinnehmen, um die Sanierungshilfe für Berlin zu ermöglichen. Das Gutachten weist ausdrücklich darauf hin, dass Berlin an überhöhten Ausgaben, nicht an zu niedrigen Einnahmen leidet. Die Pro-Kopf-Einnahmen – Steuern, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen, Verwaltungseinnahmen – seien mit 4950 Euro (2001) „nicht nur deutlich höher als der Länderdurchschnitt von 3690 Euro, sondern auch höher als der Stadtstaat Hamburg mit 4470 Euro.“

Wegen des „explosiv ansteigenden Schuldenstands“ seit der Wiedervereinigung sei Berlin aber nicht in der Lage, ohne Hilfe der bundesstaatlichen Gemeinschaft wieder in die „Normallage“ zu kommen, urteilt Wieland. Für diese Situation sei ein „komplexes Ursachenbündel“ verantwortlich: langfristige finanzielle Belastungen aus der Zeit vor 1990; die Einbeziehung Berlins in das bundesstaatliche Finanzierungssystem ohne ausreichende Übergangsregelung; eine nicht konkurrenzfähige Wirtschaft und – damit eng verbunden – eine strukturelle Steuerschwäche. Als besonders belastende Ausgaben, die kurz- und mittelfristig nur beschränkt beeinflussbar seien, werden genannt: die Wohnungsbauförderung, die Personalausstattung des Öffentlichen Dienstes, das Studienplatzangebot und die zentralen Kultureinrichtungen. Ob die daraus resultierende Berliner Notlage selbst verursacht oder verschuldet sei, sei für die „Beistandspflicht“ von Bund und Ländern ohne Belang.

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