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Bundesgericht:: Brandenburg muss zahlen

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat entschieden, dass die Zwangsteilzeit für Lehrer wird voll vergütet werden muss. Das Gericht ist bereits das zweite, dass rechtswidriges brandenburgisches Regierungshandeln rügt.

Das wird teuer für das Land: Brandenburg muss Lehrern, die es zwischen 1998 und 2004 aus Spar-Gründen zu Teilzeitbeamten ernannte, volle Bezüge nachzahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Donnerstag entschieden. Damit wurde erneut von einem Bundesgericht – wie bereits bei der Bodenreformaffäre – rechtswidriges brandenburgisches Regierungshandeln gerügt. Betroffene Lehrer können nun im Einzelfall mit Summen von 20 000 bis 30 000 Euro rechnen. Brandenburg hatte zwischen 1999 und 2004 rund 8000 Lehrer zu „Teilzeitbeamten“ ernannt, um den Landeshaushalt zu entlasten. Vom Leipziger Urteil profitieren allerdings nur jene Lehrer, die gegen die Zwangsteilzeit geklagt hatten. Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) geht von rund 200 Fällen und einer Summe von unter zehn Millionen Euro aus, die nun auf das Land zukommt. Zum Vergleich: Das gerade eingeführte Schüler-Bafög für Abiturienten kostet das Land jährlich rund fünf Millionen Euro. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) rechnet dagegen mit bis zu 500 Fällen. Auch der Potsdamer Anwalt Thomas Becker, der das Präzedenzurteil erstritten hat, erwartet „Nachzahlungsansprüche in zweistelliger Millionenhöhe.“ Er weist außerdem auf zusätzliche Pensionslasten für das Land hin. Zwar begrüßten sowohl Rupprecht als auch die GEW, dass das Leipziger Bundesgericht im Gegensatz zu märkischen Verwaltungsgerichten und zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nicht die Ernennung in das Beamtenverhältnis für nichtig erklärt hat. Sonst hätte Brandenburg 200 bis 300 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen. Gleichwohl äußerte Rupprecht nach dem Urteil Unverständnis, dass Lehrer „nun Geld für nicht geleistete Arbeit erhalten“. Dies sei „dem Ansehen des Berufsstandes nicht dienlich“. Diese Position hatte der Minister bereits jüngst im Landtag vertreten. „Die Zahlungen sind in Zeiten, wo gespart wird, nicht populär. Aber nicht die Lehrer, das Land hat sich rechtswidrig verhalten“, sagte dagegen GEW-Chef Fuchs. Er warnte davor, in Missachtung des Urteils des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes den Lehrern den schwarzen Peter zuzuschieben. „Sie wollten voll arbeiten, sie durften es nicht.“

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