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Berlin: Bundesgerichtshof verhandelt Revision im Fall Sürücü

Vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig wird am 28. August die Revision im Fall des sogenannten Ehrenmordes an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü verhandelt.

Vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig wird am 28. August die Revision im Fall des sogenannten Ehrenmordes an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü verhandelt. Die von der Staatsanwaltschaft eingelegten Rechtsmittel richten sich gegen die Freisprüche von zwei älteren Brüdern der Getöteten, wie eine Gerichtssprecherin gestern sagte.

Die 23 Jahre alte Mutter eines damals fünfjährigen Sohnes war am 7. Februar 2005 an einer Bushaltestelle von ihrem damals 19-Jährigen Bruder durch mehrere Schüsse getötet worden, weil er ihren westlichen Lebensstil als Kränkung der Familienehre empfand. Das Berliner Landgericht verurteilte den Angeklagten im April 2006 wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig. Die zwei mitangeklagten älteren Brüder der Getöteten wurden in dem Prozess aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte einem von ihnen vorgeworfen, nach einem gemeinsamen Tatbeschluss die Waffe beschafft zu haben. Der andere soll „Schmiere gestanden“ haben.

Der Mord an Sürücü hatte bundesweit in den Schlagzeilen gestanden und eine Debatte über die Integration von Ausländern sowie Ehrenmorde und Zwangsheiraten ausgelöst. ddp

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