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Berlin: Bundesrat: Reichsvermögen zurück an Berlin

Es geht um riesige Grundstücke – darunter die Flughäfen Tegel und Tempelhof. Die Länder helfen der Hauptstadt, Rot-Grün wehrt sich dagegen

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

In dieser Frage sind die Länder ausnahmsweise auf der Seite der Hauptstadt. Nur der Bund weigert sich noch, dem Land Berlin das frühere Reichsvermögen wiederzugeben. Es geht um 700 Hektar Land im Westteil der Stadt. Es dürfte mehrere hundert Millionen Euro wert sein. Der größte Teil der Flächen gehört zu den Flughäfen Tegel (440 Hektar) und Tempelhof (60 Hektar). Nach Schließung der Airports haben diese Immobilien strategische Bedeutung für die Stadtentwicklung. Der Rest der Grundstücke liegt verstreut über die gesamte westliche Innenstadt.

Der Bundesrat unterstützt die Ansprüche Berlins, aber die Bundesregierung hat die Länder abblitzen lassen. Der Bund vertritt die Meinung, der Senat mache seine Ansprüche viel zu spät geltend. Die gesetzliche Frist sei am 3. Oktober 1991, ein Jahr nach der Vereinigung Deutschlands, abgelaufen, heißt es in einer Stellungnahme der rot-grünen Regierung vom Dezember. Jetzt muss der Bundestag über den Grundstücksstreit entscheiden. Grundlage dafür ist eine Bundesratsinitiative Berlins vom September 2003, die von der Länderkammer jetzt vollständig übernommen wurde. Geändert werden soll damit das Reichsvermögen-Gesetz von 1961.

Die Berliner Finanzverwaltung befürchtet allerdings, dass die Koalitionsfraktionen SPD und Grüne das Problem auf die lange Bank schieben werden. Für den Fall, dass Berlin im Bundestag scheitert, wurde Finanzsenator Thilo Sarrazin senatsintern beauftragt, „einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen“. Es wäre die zweite große Klage der Hauptstadt gegen den Bund, die Karlsruhe entscheiden müsste. Es geht diesmal nicht nur um Gut und Geld, sondern auch um „Fairness und Gerechtigkeit“, wie Justizsenatorin Karin Schubert kürzlich vor dem Bundesrat hervorhob. Die Ungerechtigkeit besteht darin, dass den alten Bundesländern schon in den sechziger Jahren das ehemalige Reichsvermögen auf ihrem Gebiet zurückerstattet wurde. Nur West-Berlin blieb außen vor, weil die Alliierten Einspruch erhoben und nach Meinung des Bundes nicht abzusehen war, welche Vermögenswerte bei einer Wiedervereinigung in der Hauptstadt benötigt würden. Diese Frage ist seit dem Regierungsumzug nach Berlin endgültig geklärt und die alliierten Vorbehalte sind seit 1990 Geschichte.

Für den Ostteil der Stadt wurde der Umgang mit dem Reichsvermögen im Einigungsvertrag geregelt: Soweit der Bund die Grundstücke nicht benötigt, fielen sie an Berlin zurück. Nun fehlen im Westteil noch 700 Hektar Liegenschaften. Und 43 Millionen Euro für Grundstücke, die der Bund bereits verkauft hat. Schon einmal gab es Ärger – um das Vermögen des Staates Preußen. 1999 einigte sich der Bund mit den neuen Ländern über die Rückgabe, aber nicht mit Berlin. Denn da ging es um Filetgrundstücke im historischen Zentrum: zum Beispiel das Kronprinzenpalais und Teile des Schlossplatzes.

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