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Bundesrecht: SPD-Politikerin: Anstieg der Mieten gesetzlich stoppen

Aktuelle Immobilienreports sagen einen rasanten Mietenanstieg für Berlin voraus. Ülker Radziwill, aber auch die Grünen-Fraktionschefin Franziska Eichstädt-Bohlig sind deshalb für eine Änderung des Bundesrechts.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Familien, die keine bezahlbare große Wohnung mehr finden oder Singles, die nach einem Zimmer mit Küche und Bad Schlange stehen – in Berlin gab es diese Probleme lange Zeit nicht, aber die aktuellen Immobilienreports sagen auch für die Hauptstadt einen rasanten Mietenanstieg voraus. Und zwar nicht nur in den begehrten Wohnquartieren. Jetzt reagiert die Politik. Die SPD-Sozialexpertin Ülker Radziwill fordert die Bundesregierung auf, „einen Schutzschirm für die Mieter aufzuspannen“.

Denn Mietrecht ist weitgehend Bundesrecht, und Radziwill stellt gleich drei tragende Säulen der Gesetzgebung in Frage. Erstens dürften Neuvermietungen nicht mehr dem freien Markt überlassen, sondern die damit verbundenen Mieterhöhungen müssten gesetzlich „gedeckelt“ werden. Zurzeit funktioniert beim Abschluss neuer Mietverträge eigentlich nur das Verbot von Wuchermieten, die mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das ist im Wirtschaftsstrafgesetz festgelegt.

Zweitens fordert Radziwill, dass Wohnungsmieten nicht mehr innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent steigen dürfen. „Der Zeitraum sollte verlängert und der Prozentsatz verringert werden“, sagte sie dem Tagesspiegel. Und drittens müsse der gesetzlich erlaubte Modernisierungszuschlag abgeschafft werden. Bisher dürfen Vermieter elf Prozent der Ausgaben für eine Wohnungsmodernisierung auf die Jahresmiete umlegen. Das heißt, sie haben nach neun Jahren ihre Kosten refinanziert, aber die Mieter zahlen die höhere Miete weiter. Die SPD-Sozialpolitikerin schlägt vor, dass der Vermieter dem Mieter nur noch die tatsächlich anfallenden Kosten auferlegen, aber nicht darüber hinaus profitieren dürfe.

Die Forderungen Radziwills betreffen alle nicht preisgebundenen Wohnungen, also auch den in Berlin besonders begehrten Altbaubestand. Geändert werden müsste in erster Linie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das wäre eine Angelegenheit des Bundestags. Auch die Grünen-Fraktionschefin Franziska Eichstädt-Bohlig erwartet vom Berliner Senat eine „bundespolitische Initiative“, um das Mietrecht zu verbessern. Sie spricht sich zum Beispiel dafür aus, dass die Miete bei Neuvermietungen höchstens 15 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete (laut Mietspiegel) liegen dürfe.

„Bezahlbare Mieten sind existenziell für das nach wie vor wirtschaftsschwache Berlin“, sagt Eichstädt-Bohlig. Das gelte besonders für Kreuzberg, Neukölln, Wedding oder Tiergarten. Auch Radziwill, Vorsitzende des Arbeitskreises Integration/Arbeit/Soziales der Berliner SPD-Fraktion, warnt vor einer weiteren „sozialen Entmischung“ der Wohnquartiere. Es koste das Land, aber auch den Bund viel Geld, die damit verbundenen Probleme zu lösen. Ein Recht, das die Mietenentwicklung dämpfe, könne dem entgegenwirken. Die FDP sieht hingegen die Mietenentwicklung in Berlin mit großer Freude. Endlich bilde sich ein echter Wohnungsmarkt heraus, der den Gesetzen von Angebot und Nachfrage gehorche, erklärten kürzlich die Liberalen.

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