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Auf geht's: Wählen Sie!

© dpa

Bundestagswahl 2013: Ein Herzchen für meinen Kandidaten

Was tun bei plötzlicher Krankheit? Oder wenn das Kreuz aus Versehen an der falschen Stelle gelandet ist? Was Wähler heute wissen müssen – und wie sie besondere Zuneigung zum Ausdruck bringen können.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Aufstehen, der Wahltag beginnt!

Wer gern früh in den Tag startet, konnte schon ab 8 Uhr in sein Wahllokal spazieren. Die Adresse steht in einem grauen Kästchen auf der Wahlbenachrichtigung, die jedem Wähler mit der Post zugeschickt wurde. Gehbehinderten Menschen wird dort auch mitgeteilt, ob das Wahllokal, meistens Schulen oder andere öffentliche Gebäude, barrierefrei zugänglich ist. Spätaufsteher können bis 18 Uhr ihr Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen. Zu welcher Tageszeit auch immer: Wer wählen will, muss den Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder einen anderen amtlichen Ausweis mit Foto mitbringen. Den Wahlbenachrichtigungsschein sollte man nicht, darf man aber vergessen.

Haken und Hunde: Erlaubt ist, was gefällt

Im Wahllokal müssen sich die Wähler ausweisen. Dort sitzen aufmerksame Menschen, die den Wahlvorstand im Stimmbezirk bilden. Sie prüfen, ob der vor ihnen stehende Bürger im Wahlverzeichnis zu finden ist und noch nicht per Brief gewählt hat. Dann wird der Stimmzettel ausgeteilt und im Verzeichnis ein Häkchen gemacht. Sobald eine Wahlkabine frei ist, kann es losgehen. Ein Stift liegt in der Kabine bereit, die von außen nicht einsehbar ist, schließlich ist die Wahl geheim. Kleinkinder dürfen mit in die Kabine genommen werden, notfalls auch der Hund.

Es empfiehlt sich, nach einem kurzen, letzten Nachdenken nur jeweils ein Kreuz zu machen: für die Erst- und für die Zweitstimme. Kreative Menschen können die Partei ihrer Wahl auch mit einem Häkchen oder Herzchen kennzeichnen – aber nicht mit einem Fragezeichen. Der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein, ansonsten ist der Stimmzettel ungültig.

Der Zettel darf auch nicht unterschrieben oder bekritzelt werden („Die X-Partei ist doof!“). Auch in diesem Fall ist die Stimme verloren. Erlaubt ist allerdings, nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme zu vergeben. Wer sich verwählt hat, kann sich einen neuen Stimmzettel geben lassen, der falsch ausgefüllte wird vom Wahlvorstand sofort zerrissen. Letztlich wird der Stimmzettel unter Aufsicht des Wahlvorstands in die Wahlurne gesteckt. Dann darf der Wähler – hoffentlich zufrieden – von dannen ziehen.

Welche Stimme die wichtigere ist

Diese Stimme ist wichtig

Mit der Erststimme wählt man keine Partei, sondern einen Politiker, der im Wahlkreis als Direktkandidat antritt. In Berlin gibt es 12 solcher Wahlkreise, bundesweit 299. So stellt die Erststimme sicher, dass jede Region Deutschlands im Bundestag vertreten ist. In jedem Wahlkreis setzt sich jener Bewerber durch, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Dem Sieger steht in jedem Fall ein Sitz im Bundestag zu – völlig unabhängig davon, wie seine Partei abschneidet. Selbst wenn die Partei des Wahlkreisgewinners die Fünf-Prozent-Hürde nicht überspringt, ist das Direktmandat sicher. Und wenn eine Partei bundesweit mindestens drei Wahlkreise erobert, wird sie in die Mandatsverteilung voll einbezogen, auch wenn sie unter fünf Prozent der Zweitstimmen bleibt.

Diese Stimme ist noch wichtiger

Die Zweitstimme ist die entscheidende Stimme. Sie legt fest, in welcher Stärke die Parteien in den Bundestag einziehen. So werden die Mehrheitsverhältnisse im neuen Parlament bestimmt. Allerdings werden bei der Verteilung der Sitze nur jene Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen (oder drei Wahlkreise) gewonnen haben. Das neue Wahlgesetz, auf das sich CDU und FDP, SPD und Grüne im Dezember 2012 einigten, stellt sicher, dass das Wahlergebnis nicht dadurch verzerrt wird, dass einzelne Parteien überproportional viele Direktmandate in den Wahlkreisen gewinnen. Solche Überhangmandate werden ab der Bundestagswahl 2013 durch Ausgleichsmandate ausgeglichen. Das bedeutet, dass eine Partei, die beispielsweise 30 Prozent der Zweitstimmen erhält, im Bundestag auch 30 Prozent der Sitze einnimmt – nicht mehr und nicht weniger.

Kreuzchen auf dem Krankenbett

Wer am Sonntag nicht in der Lage ist, sein Wahllokal aufzusuchen, muss deshalb nicht unbedingt auf die Wahl verzichten. Anträge für die Briefwahl wurden zwar nur noch bis Freitag, 20. September bearbeitet. Aber: Im Krankheitsfall kann eine Person des Vertrauens mit einer schriftlichen Vollmacht (Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung) und dem Ausweis des Wählers bis 15 Uhr ins bezirkliche Wahlamt gehen, die Briefwahlunterlagen abholen und bis 18 Uhr dort wieder ausgefüllt und unterschrieben abgeben. Überhaupt nicht sinnvoll ist es hingegen, am Sonntag den Wahlbrief noch in den Postkasten zu stecken.

Ein Fall für die Statistik

Die Bundestagswahl 2013 wird, wie schon 2009, von einer repräsentativen Wahlstatistik begleitet. So kann herausgefunden werden, welche Parteien von Frauen und Männern bzw. verschiedenen Altersgruppen gewählt werden. In Berlin gehören zur bundesweiten Stichprobe 104 Wahllokale und 29 Briefwahlbezirke, die so ausgewählt werden, dass sie einen repräsentativen Querschnitt durch die Bevölkerung darstellen. In diesen Wahlbezirken werden Stimmzettel ausgegeben, die mit einem Aufdruck versehen sind, der das Geschlecht und die Altersgruppe unverschlüsselt, aber anonym darstellt. Etwa: „Frau, geboren 1943 und früher“. In diesem Fall: Bitte nicht wundern, sondern wählen.

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