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Zur Bundestagswahl wird mit einer hohen Zahl von Briefwählern gerechnet.

© Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa

Bundestagswahl 2017: Am Montag beginnt die Briefwahl

Die Abstimmung am eigenen Küchentisch wird immer populärer. Die nötigen Unterlagen für die Bundestagswahl werden jetzt versandt.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Ab Montag geht die Post ab. Dann werden von den bezirklichen Wahlämtern die Unterlagen für die Briefwahl verschickt. Wer nicht erst am 24. September im Wahllokal sein Kreuzchen zur Bundestagswahl 2017 machen will, kann online oder mit der Post einen Wahlschein beantragen. Landeswahlleiterin Petra Michaelis wird die Briefwahl an diesem Montag im Rathaus Charlottenburg offiziell starten.

Wenn sich der Trend fortsetzt, der seit der Vereinigung 1990 zu beobachten ist, könnten dieses Mal 30 Prozent der Berliner Wähler schon vor dem Wahltag ihre Stimme abgeben. Damals lag die Briefwahlquote noch bei 9,3 Prozent, bei der Bundestagswahl 2013 waren es schon 28,1 Prozent. Der Weg ins Wahllokal ist für viele Wähler nicht mehr so wichtig. Das ist eine Entwicklung, die auch für die Abgeordnetenhauswahl, die Europawahl und für Volksentscheide gilt. Sie ist auch keine Berliner Besonderheit. In manchen deutschen Großstädten liegt die Briefwahlquote bei 35 bis über 40 Prozent, beispielsweise in Köln oder München.

Verfassungsrechtler sind not amused

Die Parteien haben sich schon lange darauf eingestellt. Sie werben alle offensiv für die Briefwahl und hoffen, dass sich auf diesem bequemen Weg mehr Wähler mobilisieren lassen. Nach den bisherigen Erfahrungen profitieren vor allem CDU, FDP und Grüne von der vorgezogenen Wahl per Post. Im Westteil Berlins ist die Briefwahlquote immer noch höher als in den östlichen Stadtregionen. Unvorteilhaft ist es für die Parteien und Kandidaten allerdings, dass sie viele Briefwähler in der heißen Wahlkampfphase nicht mehr beeinflussen können, weil deren Entscheidung längst gefallen ist.

Verfassungsexperten sind von der Briefwahl nur mäßig begeistert, denn wenn die Stimmzettel zu Hause am Küchentisch ausgefüllt werden, sind das Wahlgeheimnis und die Wahlfreiheit nicht überprüfbar. Trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht bisher keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Briefwahl angemeldet, weil die bisherigen Beteiligungsquoten in Deutschland das „Leitbild der Urnenwahl“ nicht bedrohten. Heute muss auch kein Wähler mehr glaubhaft machen, dass er „aus wichtigem Grund“ dem Wahllokal fernbleibt, also beispielsweise weil er krank ist oder arbeiten muss. Noch vor wenigen Jahren stand es so in den Wahlgesetzen.

Noch ein Tipp: Wer bis zum 3. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl er sich am Wohnort Berlin für wahlberechtigt hält, kann in den darauffolgenden Tagen in das öffentlich ausgelegte Wählerverzeichnis schauen und sich notfalls in seinem Bezirkswahlamt beschweren.

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