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Bundesverfassungsgericht: Urteil zur Berliner Klage am 19. Oktober

Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil zur Klage des Landes Berlin auf Sanierungshilfen des Bundes am 19. Oktober. Dieser Termin ist nun offiziell.

Karlsruh/Berlin - Zuvor hatte es bereits geheißen, der 19. Oktober sei für die Urteilsverkündung "ins Auge gefasst". Damit fällt der mit Spannung erwartete Richterspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Zeit der Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Landesregierung.

Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hatte in der mündlichen Verhandlung im April geltend gemacht, die Hauptstadt könne sich trotz eines "harten Sanierungskurses" nicht allein aus ihrer "extremen Haushaltsnotlage" befreien. Berlin sitzt derzeit auf einem Schuldenberg von rund 60 Milliarden Euro.

Bundesregierung: Berlin nicht in extremer Notlage

Die Bundesregierung lehnt Sanierungshilfen als rechtlich unbegründet ab. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), verwies in der Verhandlung auf die "angespannte Haushaltslage" im Bund und in den anderen Ländern. Berlin befinde sich "nicht in einer extremen Haushaltsnotlage", sondern könne "seine verfassungsgemäßen Aufgaben nach wie vor erfüllen".

Die Berichterstatterin des Verfahrens, Richterin Lerke Osterloh, hatte die Hoffnungen Berlins gedämpft. Eine "Haushaltsnotlage im verfassungsrechtlichen Sinn" liege umso weniger vor, "je verbreiteter Notlagen bei anderen Ländern" seien, sagte sie in der Anhörung.

Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei/PDS) äußerte sich Mitte September "sehr zuversichtlich, dass zu unseren Gunsten entschieden wird". Das Verfassungsgericht werde "den Anspruch Berlins im Grundsatz anerkennen". Konkrete Zahlungsaufforderungen des Gerichts an Bund und Länder seien aber "nicht realistisch". (tso/ddp)

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