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Berlin: Bundesweite Fahndung nach 1.-Mai-Straftätern

Polizei veröffentlicht Fotos von Randalierern. 18-Jährige zu 16 Monaten Jugendstrafe verurteilt

Mit mehrmonatiger Verspätung werden ab heute die Fahndungsplakate von unbekannten Randalierern und Steinewerfern vom 1. Mai veröffentlicht. In diesem Jahr sind die Fotos von 21 Personen zu sehen, die in der Walpurgisnacht im Mauerpark oder am 1. Mai in Kreuzberg als Gewalttäter aufgefallen sind. Für Hinweise hat die Polizei pro Kopf 500 Euro ausgesetzt. Wie berichtet, hatte sich die Veröffentlichung des Plakates in diesem Jahr verzögert, weil die Staatsanwaltschaft überlastet war. Die Polizei hatte die Auswertung der 200 eigenen Videobänder und der Kassetten mit den Bildern von ARD, ZDF und RBB bereits im August abgeschlossen. Teilweise haben die Bilder eine sehr gute Qualität.

Im Vorjahr war die Plakataktion ein voller Erfolg gewesen. Von den 30 mit Foto veröffentlichten Personen wurden 18 identifiziert, drei weitere stellten sich selbst. Insgesamt gingen 416 Hinweise aus der Bevölkerung ein.

Die Plakate werden in diesem Jahr bundesweit in Behörden ausgehängt, da im Vorjahr viele aus anderen Bundesländern kamen. Ins Internet werden die Fotos jedoch nicht gestellt. Wie berichtet, hatte der Berliner Datenschutzbeauftragte im Vorjahr gegen diese Art der Veröffentlichung protestiert, weil dies gegen den Datenschutz verstoße. Begründung: Nicht alle Täter seien Steinwerfer, für Plünderer sei diese Form der Fahndung unangemessen.

Unterdessen setzt sich die harte Gangart der Justiz gegenüber 1.-Mai-Straftätern fort. Gestern musste sich eine 18-Jährige vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten, die sich in den Abendstunden des 1. Mai an Ausschreitungen nahe dem Mariannenplatz in Kreuzberg beteiligt hatte. Laut Anklage warf sie zwei Pflastersteine in Richtung der eingesetzten Polizeikräfte. In dem Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit soll sie die Vorwürfe eingeräumt haben. Gegen die 18-Jährige, die sich zudem wegen einer Schlägerei sechs Wochen vor dem 1. Mai verantworten musste, erging eine Jugendstrafe von 16 Monaten. Außerdem muss sie 20 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Gericht legte ihr weiter auf, sich um einen Schulbesuch und um eine Alkoholberatung zu kümmern. In sechs Monaten soll dann entschieden werden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Wie berichtet, war kürzlich ein 24-jähriger Steinewerfer wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter Körperverletzung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Ha/K.G.

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