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Berlin: Buße für den Störenfried

Andreas Roy soll wegen Randale bei „Wetten, dass..?“ 6000 Euro zahlen

Kein Brüllen, kein Gezeter. Der bundesweit als notorischer Gottesdienststörer bekannt gewordene Andreas Roy blieb auch beim Urteil völlig ruhig. „Sie sind ein ganzes Stück vorangekommen, sind nicht mehr der Roy von vor drei Jahren“, zeigte sich der Vorsitzende Richter erfreut. Wegen einer Störung bei der ZDF-Sendung „Wetten, dass.. ?“ wurde gegen den Bibelfanatiker eine Geldstrafe von 6000 Euro (200 Tagessätze zu je 30 Euro) verhängt.

„Ich staune“, sagte der 47-jährige Roy nach der Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten. Alles sei drin gewesen – „auch Gefängnis“. Schließlich liefen gegen ihn noch zwei Bewährungsstrafen: „einmal 17 Monate, einmal vier Monate“. Und es gibt eine ganze Latte weiterer Vorstrafen. Die Berliner Bibelfanatiker Andreas Roy und Christian Arnold sind rund 50 Mal in Kirchen und öffentlichen Veranstaltungen aufgefallen. Sie wetterten gegen Abtreibungen oder verteufelten angebliche „Irrlehren“.

Roy aber will jetzt Ruhe einkehren lassen. „Die Störaktionen in dieser Form sind vorbei. Jetzt löffeln wir die Brühe aus“, hatte er zu Beginn des Prozesses um die „Wetten, dass .. ?“-Randale verkündet. „Man entwickelt sich, alles hat seine Zeit.“ Er müsse vor allem sensibler werden. Sichtlich gewandelt saß er auf der Anklagebank. Roy trug weißes Hemd und Jackett statt des früher üblichen T-Shirts mit der Aufschrift „Tut Buße!“ Der Bart ist ab, sein einst schwergewichtiger Körper von 144 auf 95 Kilo abgespeckt.

Treu geblieben ist er sich in seiner Argumentation. „Es war Gewissensnot“, begründete er seine Störaktion bei der Show. Am 2. Oktober 2004 war es ihm gelungen, während der Live-Übertragung aus Berlin von den Rängen des Velodroms zu brüllen. Dabei soll er auch Moderator Thomas Gottschalk beschimpft und in einer Rangelei einen Wachmann leicht im Gesicht verletzt haben. Er habe Gottschalk nur „warnen“ und zum Kirchenaustritt bewegen wollen, erklärte Roy.

„Religionsfreiheit ist ein großes Gut, aber niemand hat das Recht, einem anderen Menschen etwas aufzudrängen“, hieß es im Urteil. Roy wurde der Nötigung, des Hausfriedensbruchs und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen. „So, jetzt muss ich aber zur Arbeit, habe ja eine Menge zu bezahlen“, sagte Roy nach dem Urteil und verschwand eilig. Er, der als aktiver Kirchenstörer von Sozialhilfe lebte, ist jetzt als Verkäufer tätig. K. G.

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