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Klavierschülerin

© Kitty Kleist-Heinrich

Bußgeld-Urteil: Kinderlärm: Politik fordert mehr Toleranz

Störfaktor Kind, Ärgernis Hausmusik: Weil seine Tochter sonntags Klavier spielte, muss ein Spandauer Vater 50 Euro Bußgeld zahlen. Das Urteil hat eine heftige Debatte über Lärmbelästigung ausgelöst.

Auch die drohende Schließung der Friedenauer „Kita Milchzahn“ wegen nachbarschaflicher Lärmklagen erregt die Gemüter. Nach Angaben des Berliner Mietervereins nehmen die Streitigkeiten wegen Lärms in Mietshäusern ständig zu. Der SPD-Abgeordnete Daniel Buchholz regt an, Kinderlärm auch gesetzlich mehr Toleranz einzuräumen.

Die familienpolitische Sprecherin der FDP, Mieke Senftleben, rügt die Geldbuße aufgrund nachbarschaftlicher Klagen als nicht hinnehmbare Einschränkung des normalen Lebens. „Und zu dem gehören Kinder und Jugendliche dazu.“ Laut Margit Barth (Linke) nehme die Tendenz zu, sich durch die Entfaltung von Kindern belästigt zu fühlen, vor allem in wohlhabenderen Wohngegenden. In solchen Fällen müsse es ein besseres Konfliktmanagement geben, „so dass nicht sofort die Gerichte bemüht werden“.

Buchholz, umweltpolititischer Sprecher der SPD, sieht eine Lücke im Landesimmissionsschutzgesetz, auf dem das umstrittene Urteil fußt. In dem Gesetz werde nicht zwischen Lärm von Kindern und Jugendlichen und Gewerbelärm unterschieden. Buchholz sagt: „Wir müssen überlegen, ob man für eine größere Toleranz gegenüber Kinderlärm nicht eine gesonderte Regelung ins Gesetz einfügt.“ Entsprechende Initiativen gebe es schon.

Der zuständige Richter im Amtsgericht Tiergarten verteidigten dagegen im Gespräch mit dem Tagesspiegel das Urteil gegen die Klavierübungen. Die junge Pianistin habe in einem hellhörigen Reihenhaus gespielt. Die klagenden Nachbarn duldeten werktägliches Spiel, nur am Sonntag verlangten sie Ruhe. Dies aber wolle die Gegenseite nicht akzeptieren. Polizisten hätten als Zeugen die störende Lautstärke bestätigt. „Das hat nichts mit Kinderfeindlichkeit zu tun“, sagt der Richter. Zu laute Musik könne belastend sein, egal ob eine Jugendliche oder ein Erwachsener am Klavier sitze.

Weil Lärmschutz Ländersache ist, sprechen die Gerichte je nach der gesetzlichen Regelung ihres Bundeslandes teils unterschiedliche Urteile. Außerdem werden Vorgaben wie „erhebliche Ruhestörung“ recht verschieden gewertet. So sahen die Richter bei einem Verfahren in Düsseldorf 120 Minuten tägliches Musizieren, also auch am Sonntag, als vertretbar an. In Bayern gestanden Richter drei tägliche Übungsstunden zu – während in Berlin ein sonntäglich übender Musikant nach dem Immissionsschutzgesetz Bußgeldern fürchten muss.

Damit es nicht zum teuren Streit vor Gericht kommt, bietet der Berliner Mieterverein den Kontrahenten Konfliktberatungen bis zur Mediation an. Meistens sei die Stimmung aber derart aufgeheizt, „dass keine Seite mehr an friedlichen Lösungen interessiert ist“, sagt Vereinsvize-Chef Reiner Wild.

Die beste Vorsorge ist aus seiner Sicht eine ausreichende Lärmdämmung der Gebäude. Konkret müssten die veralteten Schallschutzauflagen zumindest für neue Gebäude verschärft werden. Wild: „Die geltenden DIN-Vorschriften tragen zum Beispiel der neuen lauteren Musiktechnik in Wohnungen nicht mehr Rechnung.“

Wie kontrovers das Thema Lärmbelästigung diskutiert wird, zeigen auch die Reaktionen vieler Leser. Während die einen eine „zunehmende Kinderfeindlichkeit“ wahrnehmen, betonen andere, gewisse Ruhezeiten müssten gelten. Wer darauf poche, sei nicht automatisch gegen Kinder eingestellt.

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