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Berlin: BVG darf den Betrieb nicht einschränken

Die BVG darf den U-Bahn-Betrieb auf der Linie U 2 nach Ruhleben nicht einschränken. Sie hatte, wie berichtet, geplant, nur noch jeden zweiten Zug nach Ruhleben fahren zu lassen, die anderen sollten bereits am Theodor-Heuss-Platz enden.

Die BVG darf den U-Bahn-Betrieb auf der Linie U 2 nach Ruhleben nicht einschränken. Sie hatte, wie berichtet, geplant, nur noch jeden zweiten Zug nach Ruhleben fahren zu lassen, die anderen sollten bereits am Theodor-Heuss-Platz enden. Dazu verweigerte die Senatsverkehrsverwaltung jedoch die Genehmigung. Sie wäre nur mit einer Verkürzung bis Westend einverstanden gewesen, weil dieser Bereich nicht vom Kernnetz der U-Bahn abgekoppelt werden dürfe. In Westend fehlen der BVG jedoch die Anlagen für einen Kehrbetrieb, sie wollte deshalb die Züge eine Station vorher am Theodor-Heuss-Platz enden lassen. Zuvor hatte die Verkehrsverwaltung bereits den Wunsch der BVG abgelehnt, das Zugangebot der U-Bahn nach Spandau zu verringern.

kt

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