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Berlin: BVG darf hohe Abfindungen weiterhin zahlen

Die BVG kann nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts weiter versuchen, mit hohen Abfindungsangeboten Mitarbeiter zum Verlassen des Unternehmens zu bewegen. Dabei sind Zahlungen bis zu etwa 130 000 Euro, Umzugsprämien und die Übernahme von Umschulungskosten möglich.

Die BVG kann nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts weiter versuchen, mit hohen Abfindungsangeboten Mitarbeiter zum Verlassen des Unternehmens zu bewegen. Dabei sind Zahlungen bis zu etwa 130 000 Euro, Umzugsprämien und die Übernahme von Umschulungskosten möglich. Wer vor dem 31. Oktober geht, erhält zusätzlich 20 000 Euro als „Sprintprämie“. Knapp 50 Mitarbeiter haben dies bisher genutzt.

Geklagt hatte ein Mitglied der Arbeitnehmervertreter aus dem Aufsichtsrat, der das Konzept mit den Stimmen der Arbeitgebervertreter beschlossen hatte. In der ersten Abstimmung hatte es ein Patt gegeben. Die Arbeitnehmervertreter wollten dringend benötigtes Personal von der Abfindungsregelung ausschließen. An der sofort einberufenen zweiten Sitzung nahmen sie nicht teil, weil sie aufgrund persönlicher Termine verhindert seien. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Die Arbeitnehmer hätten vielmehr versucht, die Beschlussfassung durch ihre Abwesenheit zu verhindern. kt

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