zum Hauptinhalt

BVG-Kameras: Polizei hat ein Auge auf U-Bahnhöfe

Die Berliner Polizei schaltet sich live in die Überwachungskameras der BVG ein - aus Sicht des Berliner Datenschutzbeauftragten ist das kein Problem.

Berlin - Die Maßnahme sei durchaus zulässig, allerdings müssten die im Berliner Polizeigesetz aufgeführten Voraussetzungen beachtet werden, sagte die Sprecherin des Landesdatenschutzbeauftragten Alexander Dix, Anja-Maria Gardain. Die Nutzung von privat aufgestellten Kameras ist nach Auffassung der Behörde aber nicht zulässig. Bei der BVG handele es sich jedoch um einen "Sonderfall", da das Unternehmen eine Anstalt des öffentlichen Rechts sei, betonte die Sprecherin.

Gardain führte an, dass die Polizei die Videokameras der BVG lediglich dazu nutzen wolle, Information bei besonderen Einsatzlagen zu bekommen. Eine solche Maßnahme stelle einen weniger gravierenden Eingriff in die Rechte der Bürger dar als eine Aufzeichnung. Auch dies sei nach dem Polizeigesetz aber zulässig.

Nach Paragraf 24 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) kann die Polizei bei öffentlichen, nicht dem Versammlungsgesetz unterliegenden Veranstaltungen oder Ansammlungen unter anderem durch den Einsatz technischer Mittel Bild- und Tonaufzeichnungen von Teilnehmern erheben. Allerdings müssen die Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dabei Straftaten begangen werden.

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat laut Medienberichten bestätigt, dass die Berliner Polizei künftig die Möglichkeit hat, das Videosignal jeweils einer ausgewählten Kamera auf einem U-Bahnhof der BVG über deren Leitstellen zu sich zu übertragen. Geplant ist unter anderem, Drogendealer zu beobachten. Die U-Bahnhöfe in Berlin gehören zu den Hauptumschlagsplätzen von Rauschgift in der Hauptstadt. (mit ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false