BVG klagte : Landgericht verbietet Sprayer-Doku "Unlike U"

18.06.2012 17:06 Uhrvon

Der Sprayer-Film "Unlike U" gewährt Einblicke in die Graffiti-Szene. Ein Gericht hat die Verbreitung der Doku jetzt verboten. Die Macher sprechen von Zensur.

Der Film „Unlike U“ zeigt eine den meisten Berlinern unbekannte Seite der Stadt. Die Welt der Graffiti-Sprüher. Da stürmen Maskierte in einer U-Bahnstation auf einen haltenden Zug zu und bemalen diesen innerhalb weniger Minuten, hinter den Scheiben sitzen verdutzte Passagiere. Da erklären Sprayer die Faszination des riskanten Hobbys.

Aber nun ist die Dokumentation verboten und darf nicht mehr verbreitet werden. Das entschied jetzt das Landgericht und gab damit einer Klage der BVG statt.

Genauer: Verboten sind „ungenehmigte Filmaufnahmen von Verkehrsmitteln bzw. Betriebsanlagen, soweit diese innerhalb dieser Verkehrsmittel oder Anlagen aufgenommen worden sind“, wie das Gericht mitteilte.

Diese machen allerdings einen wesentlichen Teil des Films aus. Die BVG hatte geklagt, weil die Filmemacher die Aufnahmen auf dem Gelände des Unternehmens vorher nicht angemeldet hatten. Das ist bei illegalen Graffitiaktionen aber nun mal nicht üblich. Das unangemeldete Filmen eines Gebäudes und die Verwertung der Bilder stelle eine Eigentumsverletzung dar, wenn das Gebäude von dem Grundstück aus gefilmt werde, auf dem es sich befinde, heißt es in der Urteilsbegründung. Urheberrecht, Pressefreiheit und Kunstfreiheit würde da nicht greifen.

Die Filmemacher Henrik Regel und Björn Birg wollen in Berufung gehen. „Wir sind weiterhin bereit zum Dialog mit der BVG, auch wenn es bisher von deren Seite keinerlei Gesprächsbereitschaft gab“, sagen sie. „Die versuchen nur, für sie unliebsames Material aus der Öffentlichkeit zu verdrängen.“ Man wünsche sich einen verantwortungsvolleren Umgang mit diesem Thema. Eine blinde Zensur sei der falsche Weg.

Die BVG hatte sich bei der Klage auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes zu Fotos vom Schloss Sanssouci berufen. Das Gericht hatte damals entschieden, dass für kommerzielle Fotos von Kulturdenkmälern, die auf deren Gelände entstehen, vorher eine Erlaubnis eingeholt werden muss. Die Filmemacher Regel und Birg hatten immer wieder betont, es gehe ihnen nicht um die kommerzielle Verwertung.

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