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Berlin: BVG stempelt Schüler zu Schwarzfahrern Die Monatskarte allein reicht Kontrolleuren nicht

Die erste Woche nach den Ferien begann für viele Kinder mit Ärger auf dem Weg zur Schule. Wie in den Vorjahren wurden auch jetzt wieder Schüler, die sich nach einem Schulwechsel noch keinen neuen Schülerausweis besorgen konnten, bei Fahrscheinkontrollen als Schwarzfahrer eingestuft.

Die erste Woche nach den Ferien begann für viele Kinder mit Ärger auf dem Weg zur Schule. Wie in den Vorjahren wurden auch jetzt wieder Schüler, die sich nach einem Schulwechsel noch keinen neuen Schülerausweis besorgen konnten, bei Fahrscheinkontrollen als Schwarzfahrer eingestuft. Erwischt hat es auch diejenigen, die die strengen Berliner Regularien nicht kannten.

So hatte eine Zwölfjährige, die bisher zu Fuß zur Grundschule gehen konnte, zum ersten Mal eine Monatskarte erhalten, damit sie jetzt zum weiter entfernten Gymnasium fahren kann. Als sie nach der Begrüßungsfeier bei der Heimfahrt in der U-Bahn kontrolliert wurde, war die Überraschung groß: Die Monatskarte reichte nicht. Zusätzlich muss nämlich auch eine so genannte Trägerkarte der BVG oder der S-Bahn gezeigt werden sowie der Schülerausweis. Diesen hatte sie am ersten Tag in der neuen Schule aber noch nicht besorgt, weil, wie die Mutter sagte, weder das Mädchen noch die Eltern wussten, was für das Fahren in Bahnen und Bussen vorgezeigt werden muss.

Der Kontrolleur war mit diesen Argumenten nicht zu überzeugen. Unnachgiebig stufte er das Mädchen als Schwarzfahrerin ein. Zudem forderte er die verdutzte Schülerin auf, 40 Euro „erhöhtes Beförderungsentgelt“ zu zahlen und den Bus zu verlassen.

Ähnlich ging es einem Mädchen, dessen Eltern aus Österreich nach Berlin gezogen sind. Nach Angaben der Mutter hatte ihre Tochter zwar einen Schülerausweis dabei, doch eine „Trägerkarte“ konnte sie bei der Kontrolle nicht zeigen. Von deren Existenz habe man gar nichts gewusst, so die Mutter. In Österreich können Schüler nämlich gratis zur Schule fahren, gegen einen Aufpreis erhalten sie auch eine Karte für Fahrten außerhalb der Schulzeit. Und in den Ferien gibt es Gratisfahrten für alle Schüler.

Daran ist in Berlin nicht zu denken. Doch immerhin wolle man die Vorschriften ändern, sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz. Auch sie hält es für übertrieben, dass Schüler gleich mehrere Dokumente vorzeigen müssen. Reetz hält auch einen Vermerk im Schülerausweis für ausreichend. Dagegen besteht der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) darauf, dass es bei der jetzigen Regelung bleibt. Nur so könne man einen Missbrauch ausschließen, sagte VBB-Sprecherin Sabine Vogel. Deshalb müsse die Nummer der Trägerkarte stets auf die Monatskarte übertragen werden. Und nur in Verbindung mit dem Schülerausweis könne man sicherstellen, dass die „Trägerkarte“ nicht an Unberechtigte weiter gegeben wird.

Unabhängig davon sei die BVG aber kulant, so Reetz weiter. Der Betrieb erkenne alte Schülerausweise bis Ende August an, weil klar sei, dass das Ausstellen neuer Ausweise Zeit erfordere. Warum sich dies nicht bis zu den Kontrolleuren herumgesprochen hat, konnte sie sich nicht erklären. Der Sache werde man nachgehen. Und die Zwölfjährige müsse gar nichts bezahlen.

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