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Berlin: BVG will 2008 höhere Fahrpreise Verkehrsvertrag vom Senat beschlossen

Die BVG erhält vom Land nach dem gestern vom Senat beschlossenen neuen Verkehrsvertrag jährlich mehr als 350 Millionen Euro – und will trotzdem auch von den Fahrgästen mehr Geld haben. „Für nächstes Jahr werden wir sicher einen neuen Tarifantrag stellen“, kündigte BVG-Chef Andreas Sturmowski gestern an.

Die BVG erhält vom Land nach dem gestern vom Senat beschlossenen neuen Verkehrsvertrag jährlich mehr als 350 Millionen Euro – und will trotzdem auch von den Fahrgästen mehr Geld haben. „Für nächstes Jahr werden wir sicher einen neuen Tarifantrag stellen“, kündigte BVG-Chef Andreas Sturmowski gestern an. Gleichzeitig verwehrt der Verkehrsbetrieb den Fahrgästen vor allem in den Bussen weiter den freien Durchblick, denn Werbung an den Fahrzeugen ist auch nach dem neuen Vertrag erlaubt. Bei der S-Bahn hatte der Senat die Fahrzeugwerbung 2004 noch verboten. Immerhin soll bei der BVG aber nicht mehr als ein Viertel der Fensterflächen beklebt werden.

Die Fahrpreise sind in dem Vertrag nicht geregelt. Sie werden für die BVG, die S-Bahn und die Regionalzüge vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg festgesetzt und müssen anschließend vom Senat genehmigt werden. An dessen Veto sind zuletzt mehrere Versuche der BVG, die Preise zu erhöhen, gescheitert.

Zunehmen werden dagegen sicher die Schulden der BVG – nach Angaben von Sturmowski steigen sie von heute 695 Millionen Euro auf 1,2 Milliarden Euro am Ende der Laufzeit des Vertrags im Jahr 2020. Bei einem Eigenkapital in Höhe von 3,9 Milliarden Euro sei die BVG aber immer noch „sauber finanziert“, sagte Sturmowski. Der Schuldenberg entstand, weil der Senat seit Jahren die Verluste nicht mehr voll ausgleicht.

Nach dem Verkehrsvertrag bekommt die BVG als Zuschuss, wie berichtet, zunächst jährlich 175 Millionen Euro für die Pflege der Infrastruktur und 75 Millionen Euro für die bestellte Verkehrsleistung. Hinzu kommen mehr als 60 Millionen Euro als Ausgleich für ermäßigte Fahrscheine und weitere 40 Millionen Euro als Zuschuss für Pensionsleistungen aus früheren Jahren. Schafft die BVG die vorgegebene Pünktlichkeitsquote nicht, zieht ihr der Senat Geld ab, sind Bahnen und Busse pünktlicher als verlangt, gibt es einen Bonus. Die Kontrolle der Vorgaben will der Senat ausschreiben. kt

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