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Berlin: BVG will Ein-Euro-Jobs anbieten

Vorbild in Düsseldorf Rechtsfragen ungeklärt

EinEuro-Jobs soll es auch bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) und der BVG geben. Beide Unternehmen sind daran interessiert. „Aber erst müssen die Rechtsfragen geklärt sein“, sagte gestern BVG-Sprecherin Petra Reetz. BVG-Vorstandsmitglied Thomas Necker würde die Ein-Euro-Jobber als Begleiter in Bussen und Bahnen einsetzen. Dort könnten sie eine „soziale Kontrollfunktion“ übernehmen und Vandalismus eindämmen.

Vorbild ist die Rheinbahn in Düsseldorf. Dort haben die ersten 15 Fahrgastbetreuer nach diesem Modell ihre Arbeit aufgenommen. Ursprünglich wollte die Stadtverwaltung auf diese Art wieder Schaffner bei der Rheinbahn einführen. Doch dies ist rechtlich mit Ein-Euro-Jobs nicht möglich. Die Beschäftigten dürfen nur einer Arbeit nachgehen, die es im Betrieb nicht gibt. Angestellt sind die Fahrgastbetreuer bei der stadteigenen Zukunftswerkstatt Düsseldorf. Beim Verkehrsbetrieb sollen keine Zusatzkosten entstehen. Bis Ende des Jahres soll es 100 Fahrgastbetreuer geben. Diesen Kundendienst bietet die BVG derzeit so nicht an. Bei der S-Bahn gibt es dagegen Fahrgastbetreuer aus privaten Unternehmen.

Ähnlich sieht es bei der Stadtreinigung aus. „Es wird keine Ein-Euro-Jobs bei Müllabfuhr oder Straßenreinigung geben“, sagte BSR-Sprecher Michael Klöckner. Ein-Euro-Jobs müssen zwei Kriterien erfüllen: Sie dürfen nur Aufgaben umfassen, die „zusätzlich“ anfallen, und sie müssen „im öffentlichen Interesse“ sein. Vorstellbar könnten bei der BSR Ein-Euro-Jobber sein, die zum Beispiel auf den Friedhöfen Laub einsammeln.

Ausgesprochen schwer tut sich die Privatwirtschaft, konkret über Einsatzmöglichkeiten von Ein-Euro-Jobs nachzudenken. Arne Lingott von der Handwerkskammer fordert, dass durch Ein-EuroJobs die „Investitionen durch das Land zum Beispiel im Baubereich“ nicht zurückgehen dürften. Zusätzliche EinEuro-Jobs seien im Garten- und Landschaftsbau oder bei Maler- und Gebäudereinigungsfirmen vorstellbar: In diesen Bereichen gibt es viele befristete ABM-Stellen. Diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gibt es 2005 nicht mehr.

Im Baubereich sind solche Beschäftigungen nahezu unmöglich. Um feste Arbeitsplätze nicht zu verdrängen, könnte ein Kriterium für den Einsatz von Ein-Euro-Jobs sein, dass sie nur Firmen anbieten dürfen, die keine Mitarbeiter entlassen haben. Burkhard Wenkel von der Fachgemeinschaft Bau warnt davor, dass viele Kommunen oder gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften für Reparatur- oder Renovierungsarbeiten Ein-Euro-Jobber statt Fachfirmen heranziehen könnten. kt/sib

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