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Berlin: Caritas darf sich mildtätig nennen Finanzgericht gab dem Wohlfahrtsverband Recht

Der CaritasDirektor atmet auf: Am Mittwoch hat das Finanzgericht Berlin entschieden, dass sich der Wohlfahrtsverband Berlin wieder als mildtätig bezeichnen darf. Die Caritas darf nun auch wieder Spendenquittungen wegen der Förderung mildtätiger Zwecke ausstellen.

Der CaritasDirektor atmet auf: Am Mittwoch hat das Finanzgericht Berlin entschieden, dass sich der Wohlfahrtsverband Berlin wieder als mildtätig bezeichnen darf. Die Caritas darf nun auch wieder Spendenquittungen wegen der Förderung mildtätiger Zwecke ausstellen. „Wir sind sehr erleichtert“, sagte Axel Bünner, der Chef des Berliner Caritasverbandes. Wie der Tagesspiegel berichtete, hatte das Finanzamt der Caritas von 1996 an die Mildtätigkeit abgesprochen und die Einrichtung nur noch als gemeinnützig gelten lassen. Die Caritas hat dagegen geklagt und nun Recht bekommen. Ohne den Status der Mildtätigkeit wäre die Caritas für Großspender nicht mehr attraktiv gewesen. Wenn man einer mildtätigen Einrichtung einen Betrag zukommen lässt, kann man das bis zu einer Höhe von zehn Prozent des eigenen Einkommens von der Steuer absetzen, bei gemeinnützigen nur bis zu fünf Prozent. clk

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