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Berlin: CDU-Finanzaffäre: Wg. Landowsky - Berliner Union verordnet sich neue Spendenregeln

Wer für die Berliner CDU Parteispenden einwirbt, muss demnächst neue Verhaltensregeln beachten. Der Landesparteitag der Union soll am Sonnabend eine verschärfte Fassung des so genannten Kewenig-Papiers beschließen, das seit Mai 1985 den Umgang mit Spenden festlegt.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Wer für die Berliner CDU Parteispenden einwirbt, muss demnächst neue Verhaltensregeln beachten. Der Landesparteitag der Union soll am Sonnabend eine verschärfte Fassung des so genannten Kewenig-Papiers beschließen, das seit Mai 1985 den Umgang mit Spenden festlegt. Die neuen Regeln werden Bestandteil der CDU-Landessatzung. Im März, auf dem Höhepunkt der Landowsky-Affäre, hatte der CDU-Vorstand eine Kommission eingesetzt, die das Kewenig-Papier "aktualisieren" sollte.

So werden die Spendenbeträge künftig in Euro statt in DM beziffert, aber das ist nicht der wesentliche Teil der Reform. In dem Antrag, der dem Tagesspiegel vorliegt, werden die Verrechnung von Parteispenden und die Kassen- und Rechnungsprüfung sehr viel genauer beschrieben als bisher. Grundsätzlich wird festgestellt, dass Spenden verfassungspolitisch erwünscht seien. "Allerdings darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass durch die Einwerbung und Annahme von Spenden auf Entscheidungen von Amtsinhabern und Mandatsträgern Einfluss genommen werden soll." Wer in der Verwaltung ein politisches Amt oder eine leitende Position bekleidet, dürfe keine Spenden entgegennehmen.

Bisher mussten Spenden ab 5000 Mark über ein zentrales Konto beim CDU-Landesverband abgewickelt werden. Dieser Höchstbetrag wird in der Neufassung der Verhaltensregeln auf 3000 Euro (knapp 6000 Mark) erhöht. Die Höchstgrenze für Barspenden und bar gezahlte Mitgliedsbeiträge wurde - von 1000 Mark auf 1000 Euro - fast verdoppelt. Erstmals wird festgelegt, dass eine Spendenbescheinigung den Namen des Spenders und die Höhe des Betrags enthalten und auch dann ausgestellt werden muss, "wenn der Spender darauf verzichtet." Die Bescheinigung muss vom Vorsitzenden des Landes- bzw. Kreisverbandes der CDU, vom Schatzmeister oder dem Landesgeschäftsführer quittiert werden.

Bargeldspenden müssen spätestens nach einer Woche auf ein Parteikonto eingezahlt "und anschließend ordnungsgemäß verbucht" werden. Neu geregelt wird auch, dass die Kassenführung der Kreisverbände und CDU-Vereinigungen jederzeit von gewählten Rechnungsprüfern des Landesverbandes unter die Lupe genommen werden darf. Nicht nur der Rechenschaftsbericht des CDU-Landesverbandes, sondern auch "von mindestens vier nachgeordneten Verbänden" muss alljährlich von unabhängigen Wirtschaftsprüfern bestätigt werden.

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