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Berlin: CDU fordert Schleierfahndung und Freizeitpolizisten

Mit rigorosen Mitteln soll die Kriminalität in der Stadt bekämpft werdenVON BRIGITTE GRUNERT BERLIN / BAD AIBLING.Die CDU will bei der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung eine härtere Gangart einlegen.

Mit rigorosen Mitteln soll die Kriminalität in der Stadt bekämpft werdenVON BRIGITTE GRUNERT BERLIN / BAD AIBLING.Die CDU will bei der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung eine härtere Gangart einlegen.In ihrer Fraktionsklausur im oberbayerischen Bad Aibling stehen heute die Beratungen für die gesetzlichen Voraussetzungen an.So sollen verdachtsunabhängige Kontrollen im Straßenverkehr nach dem Beispiel Bayern und die Videoüberwachung an gefährdeten Plätzen nach dem Muster von Leipzig eingeführt werden.Hierfür ist eine Novellierung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) nötig.Ferner soll die Polizei durch einen Freiwilligen Polizeidienst (FPD) bei der Verbrechensbekämpfung entlastet und unterstützt werden.Deshalb soll das Gesetz über die Freiwillige Polizeireserve (FPR) durch das FPD-Gesetz ersetzt werden.Begründet werden die Initiativen mit der Zunahme von überregional "international operierenden Verbrechern" in Folge der immer größeren Freiheit im Reiseverkehr.Die sogenannte "Schleierfahndung" soll in überörtlichen und internationalen Verkehrsmitteln im Bereich der Handelsgrenzen dazu dienen, einen unerlaubten Aufenthalt zu unterbinden und die grenzüberschreitende Kriminalität vorbeugend zu bekämpfen.Nach den Vorstellungen der CDU können verdachtsunabhängig Personen und Fahrzeuge kontrolliert, Personen und Sachen durchsucht werden.Die Beobachtung besonders gefährdeter Orte durch polizeiliche Videokameras soll das subjektive Sicherheitsgefühl stärken und Straftaten vorbeugen.Ferner ist ein "Aufenthaltsverbot für potentielle Straftäter am möglichen Strafort" vorgesehen.Der bisher mögliche Platzverweis sei nicht ausreichend.Das Aufenthaltsverbot soll jedoch zeitlich und örtlich beschränkt werden.Nach dem ASOG ist es bereits jetzt möglich, zur Verhinderung sich abzeichnender Ausschreitungen Personen für einen Tag in Polizeigewahrsam zu nehmen.Dieser "Unterbindungsgewahrsam" soll nach den CDU-Vorstellungen auf vier Tage verlängert werden.In den freiwilligen Polizeidienst, der beim Polizeipräsidenten eingerichtet werden soll, können Personen bis zu 40 Jahren aufgenommen werden, sofern sie eine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung, einen guten Leumund haben und die gesundheitlichen Voraussetzungen mitbringen.Sie sollen innerhalb arbeitsfreier Zeiten nach freiwilliger Meldung und einem vierzehntägigen Grundlehrgang zum polizeilichen Hilfsdienst herangezogen werden.Dabei unterstehen sie den Weisungen der Polizei beim Schutz von Gebäuden, öffentlichen Anlagen, bei der Überwachung des Straßenverkehrs und auch beim Streifendienst sowie bei öffentlichen Veranstaltungen.Ausschlußgründe sind Zweifel an der Verfassungstreue und Straffälligkeit.Entschädigungen sind lediglich für den Zeitaufwand und bei Selbständigen für den Verdienstausfall während des Lehrganges geplant.

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