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Berlin: CDU geht in die nächste Instanz. Wer darf Vize-Bürgermeister in Spandau werden?

Spandau. Die CDU-Fraktion der Bezirksverordnetenversammlung hat entschieden, gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgericht zur Besetzung des Vizebürgermeisterpostens Beschwerde einzulegen.

Spandau. Die CDU-Fraktion der Bezirksverordnetenversammlung hat entschieden, gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgericht zur Besetzung des Vizebürgermeisterpostens Beschwerde einzulegen. Damit bleibt das Amt vorerst weiter vakant. Wie berichtet, beanspruchen sowohl Christ- als auch Sozialdemokraten den Stellvertreterposten. In einem Eilverfahren hatte die 2. Kammer des Gerichtes der SPD das Besetzungsrecht zugesprochen.

Die CDU, die bei den Wahlen am 10. Oktober in Spandau die absolute Stimmenmehrheit für sich verbuchen konnte, pocht auf eine kontinuierliche Politik insbesondere auch im Rat der Bürgermeister. Deshalb soll der Stadtrat für Bildung, Kultur und Sport, Gerhard Hanke, die Vertretung von Bezirksbürgermeister Konrad Birkholz übernehmen. Die SPD verweist dagegen darauf, dass ihr nach dem gültigen Höchstzahlverfahren zur Bestimmung der BVV-Mandate auch das Vorschlagsrecht für das zweite Bezirksamtsmitglied und somit für den Posten des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters zusteht. Sie möchte die neue Jugendstadträtin Ursula Meys auf diesem Posten sehen.

Um zu verhindern, dass die CDU mit ihrer Stimmenmehrheit Hanke wählt, hatte die SPD-Fraktion, wie berichtet, zur BVV-Sitzung am 19. November vom Verwaltungsgericht die Wahl untersagen lassen. Nur vier Tage später bestätigte die 2. Kammer die Auffassung der Sozialdemokraten. Dagegen zog die CDU nun vors Oberverwaltungsgericht. Ob ihre Beschwerde zugelassen wird, ist allerdings fraglich, zumal sich die erste Instanz eindeutig auf entsprechene OVG-Urteile bezog. Die Verfahrenskosten trägt jeweils die unterlegene Partei, in der ersten Runde ging die Rechnung an das Büro der BVV als Antragsgegner der SPD, die CDU war nur "beigeladen". Bei einem Beschwerdeverfahren rechnet der Rechtsanwalt der Sozialdemokraten, der Abgeordnete Thomas Kleineidam, mit Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von rund 3000 Mark.

"Wir versuchen nicht, Gerhard Hanke auf Biegen und Brechen zum stellvertretenden Bürgermeister zu machen", sagte CDU-Fraktionssprecher Heiko Melzer. Vielmehr wolle die Partei in Abstimmung mit dem Landesverband ein allgemeingültiges Urteil erwirken, das auch für die Fusionsbezirke und künftige Legislaturperioden verbindlich sei. "Es geht nicht um Personal-, sondern um Sachfragen." In der Fraktion habe bei der Sitzung auch "Frust und Ärger" über das Verhalten der SPD bei den Koalitionsverhandlungen auf Senatsebene geherrscht.

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