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Berlin: CDU muss möglicherweise 140 000 Euro Bußgeld zahlen

Die Berliner CDU erwartet einen Bußgeldbescheid des Bundestagspräsidenten über 140 000 Euro. Damit würde eine Werbeaktion der Partei aus dem Jahr 1995 bestraft, die zunächst mit Fraktionsgeldern bezahlt worden war.

Die Berliner CDU erwartet einen Bußgeldbescheid des Bundestagspräsidenten über 140 000 Euro. Damit würde eine Werbeaktion der Partei aus dem Jahr 1995 bestraft, die zunächst mit Fraktionsgeldern bezahlt worden war. Abgeordnete der CDU-Fraktion waren in jenem Jahr mit einem so genannten Mietenmobil unterwegs, um über das damals neue Vergleichsmietensystem zu informieren. In dem Mietenmobil konnte man sich per Computer die neue Miethöhe berechnen lassen.

Nebenher dienten die Touren der Parteiwerbung. Das hat der Rechnungshof schon im Jahr 2000 bemängelt. In dem Prüfbericht heißt es, die Fraktion habe die verausgabten 91 300 Mark an den Landeshaushalt zurückgezahlt. Dass der Bundestagspräsident nun prüft, ob die CDU ein Bußgeld in dreifacher Höhe der nicht erlaubten Parteifinanzierung zahlen muss, hängt mit der bevorstehenden Verjährung der Sache zusammen. In der Parteiführung hieß es, man prüfe die Angelegenheit ebenfalls. wvb.

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