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Berlin: CDU und SPD wollen Streit beilegen und beharren nicht mehr auf ihren Kandidaten

CDU und SPD wollen ihren seit einem Jahr dauernden Streit um die turnunsmäßige Neubestellung von fünf Verfassungsrichtern endlich beilegen. Bereits seit dem 26.

CDU und SPD wollen ihren seit einem Jahr dauernden Streit um die turnunsmäßige Neubestellung von fünf Verfassungsrichtern endlich beilegen. Bereits seit dem 26. März ist die siebenjährige Amtszeit von Präsident Klaus Finkelnburg und vier weiteren Verfassungsrichtern abgelaufen. Sie amtieren jedoch bis zur Wahl ihrer Nachfolger durch das Abgeordnetenhaus automatisch weiter. Das Wahlkampfjahr 1999 verging mit Auseinandersetzungen um die Vorschlagsrechte. CDU und SPD konnten sich auf den Präsidenten nicht einigen, und die CDU sprach der PDS jedes Vorschlagsrecht ab.

Inzwischen zeichnet sich ab, wie CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky und sein neuer SPD-Kollege Klaus Wowereit die Kuh vom Eis holen wollen. Beide bestehen nicht mehr auf ihren ursprünglichen Wunschkandidaten für den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes. Landowsky verweist auf die hohe Hürde der parlamentarischen Zweidrittel-Mehrheit. Gegen den CDU-Kandidaten Dieter Wilke (parteilos) hatte die SPD Front gemacht. Jetzt bestehen selbst in Kreisen des Verfassungsgerichts Bedenken wegen seines Alters; er wird Ende Februar 65 und tritt als Präsident des Oberverwaltungsgerichts in den Ruhestand.

Die SPD wiederum verzichtet auf ihren Kandidaten Ulrich Storost (SPD). Wowereit folgt neuerdings an Hand von zwei Gutachten der CDU-Argumentation, wonach Storosts Wiederwahl unzulässig wäre, denn der Richter am Bundesverwaltungsgericht ist seit 1997 Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes. "Damit verzichtet die SPD aber weder auf ihr Vorschlagsrecht für den Präsidenten, noch beharrt sie unbedingt darauf", betont SPD-Fraktionssprecher Peter Stadtmüller: "Es kommt auf ein ausgewogenes Kandidatenkonzept an, in dem sich alle rechtspolitischen Strömungen wiederfinden", das heißt auch "alle Fraktionen".

Kandidaten-Namen nennt derzeit niemand. Das ausgewogene Konzept verlangen auch PDS-Fraktionschef Harald Wolf und Grünen-Fraktionschefin Renate Künast. Ohne gemeinsame Kandidatenliste sei "die Blockade nicht aufzulösen", sagt Wolf. Frau Künast verlangt, dass Parlamentspräsident Reinhard Führer eine Runde der vier Fraktionschefs zur Klärung der Kandidaten einberuft. PDS und Grüne beanspruchen das Vorschlagsrecht für jeweils einen Verfassungsrichter. Landowsky sagt, dies habe, "wenn überhaupt, allenfalls die PDS".

Im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof ist von der Besetzung nach Proporz keine Rede, aber alle haben ihn im Kopf. Im Gesetz heißt es, dass Verfassungsrichter vom Abgeordnetenhaus auf die Dauer von sieben Jahren gewählt und vom Parlamentspräsidenten ernannt werden. Die Koalition hat fünf Stimmen über der absoluten Mehrheit.

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