zum Hauptinhalt

Berlin: CDU zahlt Strafe für nicht verbuchte Spende

Jetzt ist es amtlich: Die Berliner CDU muss für Spenden des früheren AubisGeschäftsführers Christian Neuling, die nicht ordnungsgemäß verbucht und im Rechenschaftsbericht der Partei nicht öffentlich ausgewiesen wurden, Strafe zahlen. 20 000 D-Mark in bar gingen 1995 an den damaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Klaus Landowsky und 2800 Mark an den CDU-Kreisverband Wedding.

Jetzt ist es amtlich: Die Berliner CDU muss für Spenden des früheren AubisGeschäftsführers Christian Neuling, die nicht ordnungsgemäß verbucht und im Rechenschaftsbericht der Partei nicht öffentlich ausgewiesen wurden, Strafe zahlen. 20 000 D-Mark in bar gingen 1995 an den damaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Klaus Landowsky und 2800 Mark an den CDU-Kreisverband Wedding. Im Juli 2002 räumte die Union ihre Verfehlung ein, aber der Strafbescheid des Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) wurde erst Anfang dieses Jahres zugestellt.

Der CDU-Landesverband reichte im Februar 2005 gegen diesen Bescheid Klage ein, weil er zu spät komme und der Anspruch verwirkt sei. Die Union berief sich dabei auf das 2003 geänderte Parteiengesetz, das eine einjährige Verjährungsfrist vorsieht. Doch das Berliner Verwaltungsgericht war der Meinung, dass das neue Parteiengesetz für den alten Vorgang nicht gelte, sondern die „öffentlich-rechtliche Erstattungspflicht“ nach dem Verwaltungsrecht. Der Rechtsvertreter der CDU, Anwalt Peter Heers, zog nach diesem Hinweis des Richters gestern die Klage zurück. Die mündliche Verhandlung war nach zehn Minuten beendet. Der CDU-Landesverband muss nun Strafe in doppelter Höhe der Spende an den Bundestag zahlen. Das sind 23 314,91 Euro. Außerdem trägt die Union die Kosten des Gerichtsverfahrens. Die Barspende Neulings an Landowsky und eine gleich hohe Spende des Aubis-Chefs Klaus Wienhold wurde 2001 öffentlich und löste den Berliner Spenden- und Bankenskandal aus. za

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false