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Berlin: Charité-Patienten zu Unrecht gemahnt

Tausende sollen Praxisgebühr schuldig sein – obwohl sie längst gezahlt haben

Tausende Patienten der Charité erhielten jetzt Mahnungen, die Praxisgebühr für eine Behandlung in der Rettungsstelle im 4. Quartal 2004 zu entrichten, obwohl sie längst gezahlt haben. Wie viele Betroffene es sind, das weiß derzeit niemand. Aber es gibt Anhaltspunkte: Für das 4. Quartal 2004 meldete die Charité rund 12 000 säumige Zahler. In den vorherigen Quartalen waren das jeweils rund 7500. Im Universitätsklinikum heißt es, ein Softwareproblem sei dafür verantwortlich. „Am 1. Januar 2005 wurden die Abrechnungssysteme der drei Klinikums-Standorte vereinigt“, sagt Charité-Sprecherin Kerstin Endele. Dabei gab es Schwierigkeiten, so dass alle Patienten der Rettungsstelle nach Ablauf des Quartals automatisch als säumige Zahler an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) gemeldet wurden. Denn die KV ist dafür verantwortlich, die je zehn Euro anzumahnen – plus vier Euro Mahngebühr. „Hätte man dort die Daten mit uns abgeglichen, bevor die Mahnungen rausgingen, hätten wir das Missverständnis schnell klären können“, sagt Endele.

„Das ist nicht unsere Aufgabe“, sagt dagegen KV-Sprecherin Annette Kurth. Die Kliniken müssten doch ihre Daten richtig verwalten können. „Der Ärger der Patienten über falsche Mahnungen richtet sich nun gegen uns, obwohl die Krankenhäuser dafür verantwortlich sind.“ Das KV-Callcenter sei wegen der Beschwerden seit Tagen mit Anrufen beschäftigt, sagt Kurth. Die Patienten müssten nun per Überweisungsbeleg oder Quittung nachweisen, dass sie schon gezahlt haben. Auch die Charité überprüfte seit Ende Dezember 8000 Patienten, die sich telefonisch beschwert hatten.

Insgesamt hat die KV Ende 2005 an rund 40 000 Berliner Rettungsstellen-Patienten Mahnungen für das 4. Quartal 2004 verschickt – bei rund 100 000 gebührenpflichtigen Behandlungen in den Kliniken pro Vierteljahr.

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