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Kinder

© dpa

Charité und Bezirk Mitte: Kinderschutz: Blitzfaxe ans Amt

Der Vater betrunken, das Baby mitten in der Nacht im Kinderwagen dabei, die achtjährige Tochter allein in der verwahrlosten Wohnung, die Mutter bei einer Party: Bei Verdacht von Kindesvernachlässigung sollen Ärzte und Behörden schneller handeln.

Von Sabine Beikler

Wieder musste am Donnerstag der Kindernotdienst in einem Fall von Vernachlässigung eingreifen und ein Geschwisterpaar in Obhut nehmen. Der stark angetrunkene Vater war in der Nacht zu Donnerstag gegen 3 Uhr mit dem zehn Monate Sohn in der Falkenseer Chaussee unterwegs; Passanten brachten beide nach Hause und riefen dann die Polizei. Die Beamten kamen in eine verwahrloste und schmutzige Wohnung. Die achtjährige Tochter war zuvor allein zuhaus gewesen, da die 33-jährige Mutter feiern gegangen war. Gegen den 40- jährigen Mann lag außerdem ein Haftbefehl wegen Diebstahls vor. Das Fachkommissariat für Delikte an Schutzbefohlenen hat Ermittlungen aufgenommen.

Allein 751 Fälle von Kindesvernachlässigungen registrierte die Polizei im vergangenen Jahr – im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 29 Prozent. Um solchen Fällen vorzubeugen und sie zu verhindern, hat der Senat im Frühjahr 2007 das Netzwerk Kinderschutz beschlossen, das die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Ämtern und Ärzten verbessern soll.

Jetzt wurde ein weiterer Schritt zum Kinderschutz gemacht: Am Mittwoch unterzeichneten die Charité und der Bezirk Mitte eine „Kooperationsvereinbarung über vernetzte Fallarbeit“ – so etwas gab es vorher in Berlin nicht. Darin ist festgelegt, wie im Verdachtsfall gehandelt werden muss – und wie schnell.

Besteht der Verdacht, dass die Eltern mit den Kindern überfordert sind, erhalten das Jugend- und Gesundheitsamt sofort ein Fax mit einem „Schnellmeldebogen“ und einen Anruf der zuständigen Charité-Mitarbeiter. Bei akutem Verdacht auf Kindeswohl-Gefährdung wird zusätzlich ein „berlineinheitlicher Erfassungsbogen“ gefaxt. Sofort nach Eingang der Meldung sollen sich die Behördenmitarbeiter mit der Charité in Verbindung setzen und ein gemeinsames Vorgehen abstimmen.

Neu festgeschrieben sind auch verpflichtende Besuche bei jedem erstgeborenen Kind. Doch das können die Bezirke gar nicht leisten: Es fehlt Personal. Der Senat hatte zwar zusätzliche Stellen versprochen. Die Jugendverwaltungen konnten pro Bezirk zwei zusätzliche Kräfte einstellen. Auch im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sollten weitere zwei Stellen pro Bezirk geschaffen werden. Das hat die Gesundheitsverwaltung bisher aber nicht geschafft – trotz heftiger Kritik der Opposition und aus den Reihen der Koalition.

Dabei kann schnelles Handeln Leben retten. Deshalb wurde genau vor einem Jahr am 2. Mai die „Hotline Kinderschutz“ unter der Rufnummer 61 00 66 gestartet. Seitdem sind 966 Anrufe eingegangen, die 1390 Kinder betrafen. In 574 Fällen wurden das zuständige Jugendamt und in 27 Fällen der Kinder- und Jugendnotdienst eingeschaltet. „Wir konnten 600 Kindern helfen, die ohne Hotline vermutlich noch größeren Schaden erlitten hätten“, sagte Jugendsenator Jürgen Zöllner (SPD). Auffallend sei, dass die Anrufer der Hotline zu zwei Drittel im unmittelbaren Umfeld der Kinder leben: In 203 Fällen meldeten sich namentlich Nachbarn, 181 Mal riefen Nachbarn anonym an und 200 Mal baten ratsuchende Eltern selbst um Hilfe.

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