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Berlin: Checkpoint Charlie: Zwei Millionen Euro für den Gründer

"Privatisierung gemeinnützigen, mit öffentlichen Mitteln angesammelten Vermögens": So nennt der ehemalige Steuerberater des Vereins "Arbeitsgemeinschaft 13. August", Gert Behrens, die umstrittenen finanziellen Transaktionen im Museum Haus am Checkpoint Charlie.

"Privatisierung gemeinnützigen, mit öffentlichen Mitteln angesammelten Vermögens": So nennt der ehemalige Steuerberater des Vereins "Arbeitsgemeinschaft 13. August", Gert Behrens, die umstrittenen finanziellen Transaktionen im Museum Haus am Checkpoint Charlie. Der Fachmann für Vereins- und Stiftungsrecht ist der schärfste Kritiker der laufenden Honorarnachzahlungen an Museumsdirektor Rainer Hildebrandt. Behrens fechtet die Zahlungen und seinen Rauswurf aus der Arbeitsgemeinschaft gerichtlich an.

Zwanzig Jahre, von 1972 bis 1992, war Behrens Steuerberater im Haus am Checkpoint Charlie. Danach blieb er aktives Vereinsmitglied - zunächst bis 1999. Damals veröffentlichte ein Mitarbeiter des Museums eine Dokumentation über angebliche Griffe Hildebrandts in die Kasse der Arbeitsgemeinschaft, die Trägerverein des Checkpoint-Hauses ist. Behrens forderte eine unabhängige Prüfung der Bücher - und wurde aus der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Der engagierte Berater vieler alternativer Projekte klagte erfolgreich dagegen, flog aber aber im Sommer 2001 wieder raus.

Jetzt wurde Gert Behrens ausgeschlossen, weil er kritisierte, dass sich Hildebrandt die Urheberrechte an 18 Museumspublikationen und etliche Ausstellungsstücke vom Museum abkaufen ließ. Bis 2010 soll der heute 87-Jährige in Raten rund zwei Millionen Euro erhalten. Behrens und andere Kritiker glauben, dies diene eher der finanziellen Absicherung seiner 45 Jahre jüngeren Frau, Alexandra Hildebrandt.

Dass Rainer Hildebrandt eine zusätzliche Alterversorgung zustehe, sei in der Arbeitsgemeinschaft unstrittig gewesen, sagt dazu Gert Behrens. Erst in den letzten zehn Jahren erhielt der Museumsgründer ein Direktorengehalt von etwa 8000 Mark, in den Jahrzehnten davor wesentlich weniger. Hildebrandts staatliche Rente dürfte niedrig sein. "Der Versorgungsgedanke war da - aber nicht in der Höhe", so Behrens.

Die Ankäufe durch das Museum hält er für falsch: Exponate wie Fluchtapparate und Kunstgegenstände seien Hildebrandt nicht als Privatperson, sondern als Museumsdirektor geschenkt worden. Auch die 18 Broschüren habe er "als Angestellter des Vereins" geschrieben. Trotzdem wäre es legitim, die Urheberrechte zu vergüten, so Behrens. Deren Wert auf mehrere Millionen anzusetzen und über zehn Jahre auszuzahlen aber stelle einen Verstoß gegen die Gemeinnützigkeit dar. Zumal das Museum auch mit öffentlichen Mitteln aus der Lottostiftung gefördert wurde. Nur: Der Verein hat seine Gemeinnützigkeit parallel zu den Transaktionen ohnehin verloren, und kann nun frei über sein Vermögen verfügen.

Möglich wurde dies durch "Glück und gute Beratung", sagt Behrens. Die Finanzverwaltung fordert seit Jahren gemeinnützige Vereine auf, sich mit ihrer Satzung zu verpflichten, ihr Vermögen einer anderen gemeinnützigen Einrichtung oder dem Land Berlin zu übertragen, wenn sie die Gemeinnützigkeit verlieren. Die Arbeitsgemeinschaft 13. August verweigerte dies - und verlor damit automatisch die Gemeinnützigkeit. Staatliche Sanktionen sind für solche Fälle nicht vorgesehen. Diese "Lücke" hätten die neuen Berater des Vereins erkannt, sagt Behrens. Die "hinderliche Gemeinnützigkeit" seien sie auf elegante Weise losgeworden. Mit der Klage gegen den Vereinsbeschluss über die Zuwendungen an Hildebrandt ist Steuerberater Behrens schon einmal gescheitert.

Ein ausgeschlossenes Mitglied habe dazu kein Recht, befanden im Dezember 2001 die Verwaltungsrichter. Und der Ausschluss sei formell rechtens gewesen. Behrens ging in die Berufung, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Der Steuerberater glaubt, einen gerechten Kampf um die Zukunft eines wichtigen und guten Museums zu führen. Aber sein Gegner ist "die Ikone Rainer Hildebrandt, die man nicht beschädigen will".

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