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Berlin: Christians Mörder geht in Revision

Der Verteidiger von Ken M. fordert Strafmilderung für den 17-Jährigen ein

Zehn Jahre, Höchststrafe – das will der Verteidiger von Ken M. nicht auf sich sitzen lassen. Gestern hat Rechtsanwalt Matthias Zieger angekündigt, dass er gegen das Urteil des Landgerichts in Revision gehen will. Sein 17-jähriger Mandant war am Dienstag wegen Mordes an dem siebenjährigen Christian aus Zehlendorf verurteilt worden. Zieger kritisierte gestern, dass schuldmindernde Gesichtspunkte zwar vom Gericht anerkannt, aber beim Strafmaß nicht berücksichtigt worden seien. Die Verteidigung hatte die Tat zwar ebenfalls als Mord gewertet, aber eine „deutlich geringere“ Strafe gefordert. „Ich hatte fünf bis acht Jahre erwartet“, sagte Zieger. Die Höchststrafe werde bei Jugendlichen nur sehr selten verhängt, sagte der Anwalt. Es sei deshalb nicht einzusehen, weshalb die attestierte Persönlichkeitsstörung und der Alkoholmissbrauch seines Mandanten keine Strafmilderung zur Folge hatten.

Ken M. hatte den Nachbarsjungen Christian Ende August 2005 am Lupsteiner Weg in Zehlendorf in ein Versteck gelockt, dort mit der Faust und einem Ast sowie mit massiven Tritten zu Tode gequält. Drei Tage später wurde der damals noch 16-Jährige festgenommen, er gestand die Tat. Im Prozess soll er erklärt haben, dass er schon immer jemanden umbringen wollte.

Ob Ken M. jetzt im Gefängnis psychotherapeutisch behandelt wird, ist offen. Das Gericht hat jedenfalls keine Auflagen erteilt, dass Ken M. sich auch einer Therapie unterziehen muss. Die Entscheidung darüber liegt jetzt bei der Jugendhaftanstalt. Im Prozess war ein Sachverständiger zum Schluss gekommen, dass eine aussagekräftige Prognose über den 17-Jährigen erst in zwei bis drei Jahren möglich sei. Ein neues psychiatrisches Gutachten müsste beispielsweise der Verteidiger beantragen.

Erst wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird Ken M. von „Kieferngrund“, der U-Haftanstalt für Jugendliche in Lichtenrade, in die echte Jugendstrafanstalt (JSA) in Charlottenburg verlegt. Als „Neuer“ würde Ken M. dort mit der so genannten (harten) Stufe 1 anfangen, das bedeutet: Einschluss in die Einzelzelle um 18 Uhr. Nach drei Monaten ist – bei guter Führung – Stufe 3 erreicht, bei der die Jugendlichen erst um 21.30 Uhr weggeschlossen werden. In der JSA sind die jungen Männer in Wohngruppen untergebracht, die von einem Sozialpädagogen oder Psychologen geleitet werden. Ken M. erwartet eine 9,5 Quadratmeter große Einzelzelle. Bei jugendlichen Gefangenen legt das Gesetz oberste Priorität auf die Erziehung. Sie können deshalb in der Haft den Schulabschluss nachholen oder eine der 20 angebotenen Ausbildungen beginnen – als Maler, Maurer oder Mechaniker.

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