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Klagte auf sein Recht. Christopher Lauer erstritt sich Hilfe beim Aktenstudium.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Christopher Lauer gegen den Senat: Abgeordnete dürfen sich beim Aktenlesen helfen lassen

Dem Senat passte nicht, dass sich Ex-Pirat Christopher Lauer beim Studium von Polizeiakten helfen lassen wollte. Es kam zum Gerichtsstreit

Mitglieder des Abgeordnetenhauses dürfen sich von sachverständigen Helfern unterstützen lassen, wenn sie Einsicht in Verwaltungsakten nehmen. Der Landes-Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch geurteilt, es handele sich bei der Einsicht zwar um ein „höchstpersönliches“ Recht.

Dies schließe jedoch nicht aus, Hilfskräfte hinzuzuziehen. Parlamentarier müssten ihre Kontrolltätigkeit „bestmöglich“ ausüben können.

Geklagt hatte der frühere Pirat Christopher Lauer. Er wollte Polizeiakten studieren, um sich über die Einstufung von Kriminalitätsschwerpunkten in der Stadt zu informieren. Mitnehmen wollte Lauer, der selbst kein Jurist ist, eine juristisch ausgebildete Mitarbeiterin, was ihm die Behörde verweigerte. Bei der mündlichen Verhandlung im Dezember berief sich die Innenverwaltung darauf, es sei ein „Schreckensszenario“, wenn bei der Verwaltung künftig Parlamentarier „mit Horden von Mitarbeitern“ anrücken dürften. „Wenn Herr Lauer Akten nicht versteht, dann hat er Pech“, hieß es damals.

Die Richter stellten nun klar, dass das in der Landesverfassung verbriefte Recht für Parlamentarier auf Einsicht in amtliche Unterlagen eine „herausragende Befugnisnorm“ zur Durchsetzung von Informations- und Kontrollrechten sei. Das Gewaltenteilungsprinzip gebiete, dass der Abgeordnete über einen umfassenden Informationszugang zur Verwaltung verfüge. Nur so könne er die parlamentarische Kontrolle der Regierung möglichst wirksam ausüben.

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