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Chronologie: Der Fall Sürücü

Der Mordfall Sürücü hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte über die so genannte Parallelgesellschaft der in Deutschland lebenden Muslime ausgelöst. Die Stationen des Strafverfahrens.

7. Februar 2005

- Die 23-jährige Deutsch-Türkin Hatin Sürücü wird an einer Bushaltestelle im Berliner Stadtteil Tempelhof aus nächster Nähe niedergeschossen. Die Frau hinterlässt einen fünfjährigen Sohn.

13. Februar 2005 - Die Polizei nimmt drei Brüder des Opfers im Alter von 18, 24 und 25 Jahren unter dringendem Tatverdacht fest.

14. Februar 2005 - Ein Ermittlungsrichter erlässt Haftbefehl gegen die Brüder. Der Vorwurf lautet auf gemeinschaftlichen Mord.

8. Juli 2005 - Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes aus Heimtücke und niederen Beweggründen. Die Ankläger sind überzeugt, einen «Ehrenmord» aufgeklärt zu haben.

14. September 2005 - Begleitet von einem großen Medieninteresse beginnt der Prozess vor dem Berliner Landgericht. Gleich am ersten Verhandlungstag gesteht der jüngste Bruder die tödlichen Schüsse. Nach seiner Darstellung hatten seine Brüder nichts mit den Schüssen zu tun.

19. September 2005 - Die Ex-Freundin des mutmaßlichen Todesschützen sagt als Kronzeugin vor Gericht aus, der junge Mann habe ihr den Mord angekündigt. Auf ihre Aussagen stützt sich in wesentlichen Teilen die Anklage.

17. Oktober 2005 - Die Eltern des Opfers und ihrer Brüder verweigern vor Gericht eine Aussage.

11. November 2005 - Das Berliner Landgericht lehnt einen Antrag auf Haftverschonung für die beiden älteren Brüder ab. Das Gericht geht weiter von einem «dringenden Tatverdacht» aus.

26. Januar 2006 - Ein Gerichtsmediziner erklärt den jüngsten Angeklagten für voll schuldfähig. Er habe bei den tödlichen Schüssen nicht im Affekt gehandelt.

23. März 2006 - Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für die beiden älteren, inzwischen 25 und 26 Jahre alten Angeklagten. Der jüngste Bruder soll eine Jugendstrafe von neun Jahren und acht Monaten Haft bekommen. Die Verteidigung fordert für den 25-Jährigen Freispruch.

30. März 2006 - Die Verteidigung beantragt für den 26 Jahre alten Angeklagten ebenfalls Freispruch. Er habe als religiöser Mensch auf keinen Fall den Tod seiner Schwester gebilligt.

7. April 2006 - Die Verteidigung beantragt für den mittlerweile 20 Jahre alt gewordenen Todesschützen eine harte Strafe, die aber unter der maximal zulässigen Jugendstrafe von zehn Jahren liegen soll.

13. April 2006 - Das Berliner Landgerichts verurteilt den jüngsten Bruder zu neun Jahren und drei Monaten Haft. Seine beiden Brüder werden freigesprochen. (tso/dpa)

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