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Bei Festnahmen kommt es häufig zu Rangeleien und gegenseitigen Vorwürfen. Die neue Rechtslage verunsichert viele Einsatzkräfte.

© Paul Zinken/dpa

Clans nutzen neues Regelwerk: Warum das Anti-Diskriminierungsgesetz in der Polizei so umstritten ist

Das neue Gesetz soll Menschen schützen. Doch bisher verändert es vor allem eins: die Arbeit der Berliner Polizei.

Am 4. Juni entdeckt ein Kiezpolizist Tische und Stühle auf dem Gehweg vor einem Neuköllner Spätkauf. Die Inhaber, Angehörige eines stadtbekannten arabischen Clans, haben keine Sondernutzungserlaubnis. Es ist jener Tag, an dem das Berliner Abgeordnetenhaus das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verabschiedete. Später wird der Beamte ein Erinnerungsprotokoll schreiben, vier Seiten, um sich abzusichern.

Demnach filmen die Clan-Mitglieder mit dem Handy, behaupten, der Polizist habe „Scheiß Ausländer“ gesagt. Und sie erklären, sie fühlten sich vom Polizisten diskriminiert. Da ja gerade das neue Gesetz verabschiedet worden sei, werde der Beamte es als erster zu spüren bekommen, sollen sie gesagt haben. Es ist, noch bevor das umstrittene Gesetz überhaupt gilt, der erste Vorfall dieser Art.

„Wir werden künftig jeden Einsatz noch genauer dokumentieren müssen“, sagte Polizeipräsidentin Barbara Slowik am Wochenende im „Spiegel“-Interview. „Auch Clanmitglieder werden das Gesetz testen und reflexhaft den Vorwurf der Diskriminierung erheben.“ Es werde sicherlich mehr Diskussion bei Kontrollen geben.

Slowiks Äußerung ist bemerkenswert. Denn sie widerspricht Innensenator Andreas Geisel (SPD). Der schrieb Mitte Juni noch an alle Berliner Polizisten. „Was die Dokumentation des polizeilichen Handelns angeht, bin ich zuversichtlich, dass hier keine unzumutbaren Belastungen auf die Polizei zukommen.“

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Das LADG soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung zum Beispiel wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, Sexualität oder Sozialstatus durch Behörden schützen. Es soll Klagen mit Beweiserleichterung möglich machen, wenn sich Menschen von Polizisten oder anderen Behördenvertretern diskriminiert fühlen. Zivilgerichte sollen das Land Berlin auf Schadenersatz verurteilen können.

„Wir hätten das Gesetz nicht gebraucht“

Bislang hatte die Polizeiführung das Gesetz intern kritisiert, öffentliche Äußerungen jedoch vermieden, um Rot-Rot-Grün nicht zu brüskieren. Nun sagt Slowik: „Wir hätten das Gesetz nicht gebraucht.“ Im Jahr 2018 habe es 21 Beschwerden gegen Polizisten wegen Diskriminierung gegeben, 2019 waren es 14 – bei 750.000 Funkwageneinsätzen im Jahr. „Wir müssen immer rechtlich legitimiert handeln“, sagte Slowik. Beschwerden über diskriminierendes Verhalten seien auch bisher möglich gewesen.

Görlitzer Park, es sammeln sich aufgebrachte Menschen um einige Beamte. Sie hatten einen mutmaßlichen Drogendealer kontrolliert, sagt ein Polizist dem Tagesspiegel. Sie rufen „Rassismus“ und „ACAB“ – All Cops Are Bastards. Seit Wochen hängen im Kiez weiße Plakate mit schwarzer Faust: Sie rufen zum „Eingreifen“ auf bei Kontrollen von Schwarzen im Görlitzer Park, Polizisten würden Schwarze beleidigen, körperlich angreifen und willkürlich festnehmen.

Eingreifen, das bedeutet aus Sicht der Beamten, dass sie selbst beleidigt werden. Die Behörde teilt dazu mit: „Einsatzkräfte berichten, dass seit der Beschlussfassung des Gesetzes die Emotionalisierung bis hin zur negativen Grundhaltung gegenüber den Polizeieinsätzen zumindest im Görlitzer Park zugenommen hat.“

Das Gesetz sorgte in Deutschland für Kritik

In den vergangenen drei Wochen dokumentierte die Behörde allein dort fünf Fälle, in denen Einsätze mit Bezug auf das LADG behindert wurden. Die Behörde geht davon aus, dass sich auch die Zahl der Beschwerden steigern wird. Man wolle jedenfalls alle Fälle prüfen und bei berechtigten Beschwerden „schnell und konsequent“ handeln.

Das Gesetz verursacht nicht nur in Berlin Unruhe. Erst in der vergangenen Woche hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD) seinen Amtskollegen in Bund und Länder schriftlich versichern müssen, dass das LADG nur für Berliner Polizisten gilt. Innenminister Horst Seehofer (CSU) will nun wieder Bundespolizisten für Unterstützungseinsätze nach Berlin schicken. Zumindest ist der Konflikt ist damit vorerst ausgeräumt. In der Berliner Polizei allerdings gärt es weiter.

„Es ist Andreas Geisel sehr hoch anzurechnen, dass er hier die Kuh vom Eis holen möchte und den Schaden möglichst gering halten will“, sagte Norbert Cioma, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Geisel verteidige damit ein „demokratisch verabschiedetes Gesetz, das er selbst nicht wollte, vehement gegen jegliche berechtigte Kritik, während sich der verantwortliche Justizsenator wegduckt“. Jener Senator, Dirk Behrendt von den Grünen, hatte bekanntlich den Entwurf eingebracht, Geisel hätte auch gut ohne das Gesetz leben können, hatte er gesagt. Doch nun ist es da.

Darf das Land Berlin für die Handlungen anderer Kräfte haften?

Künftig ist es also so: Ein Beamter des Landes Berlin könnte in Berlin nach dem LADG in Regress genommen werden, müsste zum Beispiel Schadensersatz zahlen. Beamte aus anderen Bundesländern oder von der Bundespolizei, die zu Großeinsätzen nach Berlin kommen, betrifft das jedoch nicht.

[Aktuelle Polizeimeldungen aus Berlin finden Sie in unserem Blaulicht-Blog.]

Die Berliner GdP empfindet das als Ungleichbehandlung: „Eine Ausnahme für auswärtige Kräfte ist schlichtweg unfair“, hieß es von der Gewerkschaft. „Wir fragen uns, wer oder was den Innensenator zu einer derartigen Vereinbarung legitimiert und ob sie rechtmäßig ist“, sagte Landeschef Cioma. Es sei nach Ansicht der Gewerkschaft mehr als fragwürdig, wenn Berlin für Handlungen anderer Kräfte haftet, das sei auch ein Thema für den Landesrechnungshof.

„Das LADG ist ein unsägliches politisches Zeichen des Senats an die Beschäftigten. Wir leben in einer weltoffenen und toleranten Stadt, den Beschäftigten aber wird von oben herab Misstrauen entgegengebracht“, sagte Cioma. Die GdP fordert daher vom Senat, dass die mit dem Bund und anderen Ländern getroffenen Regelungen auch für alle Berliner Beamten gilt. „Schließlich dürfen auch wir nicht wegen unserer Herkunft diskriminiert werden“, sagte Cioma.

Die Schuld des Beamten muss im Disziplinarverfahren nachgewiesen werden

Besonders besorgt war man in der Polizei wegen einer möglichen Flut von Disziplinarverfahren. Sollte ein Urteil nach dem LADG ergehen, müssten sich Beamte auf ein solches einstellen. Polizeipräsidentin Barbara Slowik versuchte hier kürzlich zu beruhigen, indem sie an ihre Mitarbeiter schrieb: Im Disziplinarrecht „gelten – wie bisher – die allgemeinen Beweisregeln“.

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Das heißt eine Diskriminierung muss nicht nur „überwiegend wahrscheinlich“ so passiert sein, wie vom Kläger behauptet. Die Schuld des Beamten muss im Disziplinarverfahren beweissicher nachgewiesen werden. „Zu einer persönlichen Haftung kann es wie bisher auch nur in Fällen von nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen kommen“, schrieb Slowik.

Damit dürfte eine große Sorge innerhalb der Polizei ausgeräumt sein. Und es könnte dazu kommen, dass ein Urteil gegen das Land Berlin ergeht, weil Polizisten einen Bürger diskriminierend behandelt haben. Wenn die Beamten jedoch nach dem Ergebnis der internen Ermittlungen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, werden sie für den Schadenersatz an die Bürger nicht in Regress genommen.

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