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Contra "Zweckentfremdungsverbot": Placebo für den Wohnungsmarkt

Anstatt sich zu überlegen, was man tun kann, um den Bau von Miethäusern attraktiv zu machen, versucht der Senat, am Bestand herumzuregulieren. Dabei gefährdet er ein wichtiges Kapital der Stadt - die touristische Nachfrage nach bezahlbaren Unterkünften.

Das hat Methode in der Berliner Politik: Wenn sich Märkte in eine missliebige Richtung entwickeln, versucht es der Senat mit Regulierung. Am Arbeitsmarkt wird unter dem Stichwort „öffentliche Beschäftigung“ herumreguliert, jetzt ist also der Wohnungsmarkt dran. Problematischerweise ist Berlin gerade auch für Leute attraktiv, die nicht viel Geld für Hotelübernachtungen ausgeben wollen.

Nachfrage nach billigen Betten ist entstanden – und auf der Angebotsseite betreiben unternehmerisch eingestellte Leute Pensionen in Wohnungen. Andere Wohnungen in beliebten Lagen der Stadt sind an Menschen mit Wohnsitz Dänemark oder Schweden verkauft worden. So kann der Senat kurz vor der im September stattfindenden Wahl zum Abgeordnetenhaus nicht mehr behaupten, in Berlin gebe es einen „Mietermarkt“. Statt zu überlegen, was man tun kann, um den Bau von Miethäusern attraktiv wie die Errichtung von Eigentum in der Innenstadt zu machen, soll eine neue Beschränkung eingeführt werden – die „Zweckentfremdungsverbotsverordnung“.

Die bleibt so lange ein Polit-Placebo, wie es in Berlin nur auf Teilen des Marktes so etwas wie eine erahnbare Wohnungsnot gibt. Massenweise gibt es in Berlin ungenutzte Gewerbeflächen, die man womöglich sogar trendbefördernd in Richtung Billig-Wohnen umnutzen könnte. Aber dafür müssten wahrscheinlich zu viele Vorschriften außer Kraft gesetzt werden.

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