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Cottbus: Keine zweite Chance OB-Einzelbewerber

Die parteilosen Einzelbewerber für die Wahl des Cottbuser Oberbürgermeisters bekommen keine zweite Gelegenheit zum Sammeln der erforderlichen 100 Stützunterschriften. Um deren Abgabefrist war ein Streit entbrannt.

Cottbus/Potsdam - Der Brandenburger Wahlausschuss habe die schriftlich eingereichten Beschwerden des 42-jährigen Cottbuser Unternehmers Fred Conrad und des 25-jährigen Politik-Studenten René Czainski aus dem Spreewaldkurort Burg zurückgewiesen, sagte die Pressesprecherin des Landeswahlleiters, Bettina Cain, unmittelbar nach der Sitzung des Wahlausschusses. Die beiden OB-Einzelbewerber seien nach dem Kommunalgesetz nicht berechtigt gewesen, Beschwerde einzulegen.

Anlass für die Beschwerden war eine Entscheidung der Cottbuser Kreiswahlleiterin Sabine Hiekel. Sie hatte die Abgabefrist für Stützunterschriften bereits am 13. September beendet, obwohl die gesetzliche Frist bis zum 14. September ging.

Als Kandidaten für die Cottbuser OB-Wahl stehen der 50-jährige Infrastrukturminister Frank Szymanski (SPD) und der 39-jährige Cottbuser Ordnungsdezernent und derzeitige Interims-Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU) für die Listenvereinigung "Bündnis Cottbus!" fest. Der Vereinigung gehören CDU, Linkspartei.PDS, Aktive Unabhängige Bürger (AUB) und die Cottbuser Frauenliste an. (tso/ddp)

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