Berlin: DARUM GEHT ES
Erschließungsbeitragsgesetz, Paragraf 15a: „Für Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 … hergestellt worden sind und für Verkehrszwecke genutzt wurden, dürfen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden.
Erschließungsbeitragsgesetz, Paragraf 15a: „Für Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 … hergestellt worden sind und für Verkehrszwecke genutzt wurden, dürfen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden.“ Erschließungsanlagen sind hier Straßen. Diesen Paragraf kippte das Gericht. Begründung: Eine rückwirkende Regelung per Gesetz sei nicht möglich. mne
-
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid:
- showPaywallPiano:
- false